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Die GEV erweitert den Versicherungsschutz für Geflüchtete

18.03.2022

Die GEV erweitert den Versicherungsschutz in der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung für Geflüchtete, die bei Versicherten Zuflucht erhalten.

 

Unser Beitrag in der aktuellen Notsituation

Die täglichen Nachrichten und schrecklichen Bilder des Kriegsgeschehens in der Ukraine erschüttern uns zutiefst. Unvorstellbar ist für uns das Leid der Menschen, die um ihr Leben fürchten, Familienmitglieder und Freunde verlieren und ihre Heimat zurücklassen. Die Europäische Union hat entschieden, die Geflüchteten unbürokratisch aufzunehmen und auch wir möchten dazu einen Beitrag leisten.

Als GEV-Versicherung ist der Schutz des Zuhauses unser besonderes Anliegen. Dieses Zuhause zu verlieren, stellt einen drastischen und nur schwer zu verarbeitenden Lebenseinschnitt dar.

Um einen Beitrag für die in Not geratenen Menschen zu leisten, haben wir eine unbürokratische Hilfe im Rahmen unserer Möglichkeiten beschlossen: Wir erweitern den Versicherungsschutz zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung für unsere GEV-Versicherten, die Geflüchtete unentgeltlich in ihrem Zuhause aufnehmen oder ihnen eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellen.

Die Mitversicherung des Hausrats und des Privathaftpflichtrisikos der Schutzsuchenden ist ab sofort im vereinbarten Deckungsumfang ohne Zusatzbeitrag über die entsprechenden GEV-Versicherungen enthalten. Bei der Privathaftpflichtversicherung gilt die Erweiterung unabhängig von der Tarifart (Single, Paare, Single mit Kind, Familie) für alle aufgenommenen Geflüchteten. Mitgebrachte Hunde sind ebenso über bei uns bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherungen mitversichert.

Die Deckungserweiterung gilt für alle Geflüchteten unabhängig ihrer Nationalität oder Herkunft und vorerst befristet bis zum 31.12.2022. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aufnahme der schutzsuchenden Menschen im Haushalt unserer GEV-Kundinnen und -Kunden. Bei einem Ende der Unterbringung vor dem 31.12.2022 endet der Versicherungsschutz zu diesem Datum. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen selbstverständlich darüber hinaus für alle Fragen rund um eine etwaige Erweiterung des Versicherungsschutzes zur Verfügung.

 

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