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RATGEBER

Rauchmelder: In Deutschland Pflicht

- jetzt auch in Berlin

Sie funktionieren wie ein Frühwarnsystem und können Leben retten: Entsteht in Räumen Rauch, wird ein Alarmsignal ausgelöst - und das schon bei geringen Rauchmengen. Die Sirene warnt somit alle Menschen, die sich im Umkreis eines Brandherdes befinden. Auch wenn die Alarmweiterleitung an die Feuerwehr nicht möglich ist, erfüllt ein Rauchmelder vor allem in der Wohnung eine wichtige Funktion in puncto Brandschutz - hier die wichtigsten Informationen im Überblick.

Rauchmelder sind ab Juli auch in Berlin Pflicht. Im Rest Deutschlands gibt es die Rauchmelderpflicht schon lange. Die Wartung kann jeder Wohnungsbesitzer selbst durchführen.

Die Rauchmelderpflicht gilt in ganz Deutschland, ab Sommer auch in Berlin. Rauchmelder müssen mindestens in allen Schlafräumen und im Flur angebracht sein. Den regelmäßigen Funktionstest kann jeder Wohnungsbesitzer selbst durchführen.

Was sind Rauchmelder?

Grundsätzlich werden alle Geräte als Rauchmelder oder auch Brandmelder bezeichnet, wenn diese im Falle einer brandbedingten Rauchentwicklung einen Alarm auslösen. Diese Melder sind insbesondere für die private Wohnung, aber eben auch für öffentliche Einrichtungen geeignet. Die Zahl der Wohnungsbrände mag insgesamt zurückgegangen sein, allerdings reicht schon die kleinste Zündquelle aus, um sich schnell zu einem zerstörerischen Brand auszudehnen und andererseits lebensbedrohlichen Rauch zu entwickeln.

Ein wichtiger Faktor ist nämlich die Geschwindigkeit, mit der sich ein Feuer ausbreiten kann - dieses Potenzial noch zu oft unterschätzt. Umso wichtiger ist ein rechtzeitiges Eingreifen oder aber Entfernen von der Brandstelle. Rauchmelder dürfen grundsätzlich nicht aufgeschaltet werden, d.h, sie dürfen nicht automatisch die Feuerwehr alarmieren. Allerdings gibt es die Möglichkeit einer Zwischenschaltung, beispielsweise eines Wachschutzunternehmens oder einer anderen Privatperson, die dann wiederum den Notruf zur Feuerwehr absetzen können. Für öffentliche Einrichtungen empfehlen sich deswegen professionelle Feuer-Frühwarnsysteme, die direkt die Feuerwehr einschalten.

 

Wo werden Rauchmelder eingebaut?

In Wohnräumen sollten Rauchmelder grundsätzlich in der Raummitte an der Decke angebracht werden. Der Abstand zu Wänden, Möbeln oder zu einem Unterzug sollte dabei wenigstens 50 cm umfassen. Ist der Raum jedoch größer als 60 Quadratmeter, ist ebenso ein weiterer Rauchmelder notwendig wie bei einer Abtrennung von Raumbereichen durch Teilwände oder Möbel.

Ein weiterer wichtiger Hinweis:

Der Rauch sollte den Melder auch erreichen können - Sie sollten also vermeiden, einen Rauchmelder in einen zuggefährdeten Bereich, wie beispielsweise in der Umgebung von Lüftungsauslässen oder Klimaanlagen, zu befestigen.

Mindest- oder einem Vollschutz

Um die in den meisten Bundesländern bereits verbindliche Rauchmelderpflicht umzusetzen, können Sie zwischen einem Mindest- und einem Vollschutz unterschieden:

Der Mindestschutz

Als Mindestschutz wird das Anbringen der Rauchmelder in den Räumen bezeichnet, die zum Schlafen genutzt werden - also Schlafzimmer, Kinderzimmer und eventuell Gästezimmer. Darüber hinaus gehört ein Melder in den Flur.

Der Vollschutz

Einen komfortablen Brandschutz erreichen Sie hingegen, wenn Sie Rauchmelder in allen Räumen anbringen - auch im Dachgeschoss und im Keller. Bei Küche und Bad sollten Sie hingegen auf eine Alternative, wie beispielsweise Hitzemelder, zurückgreifen, um so die wahrscheinlich häufigen Fehlalarme zu vermeiden.

Wer bezahlt die Rauchmelder – Vermieter oder Mieter?

Bei vermieteten Wohnräumen ist der Eigentümer und damit Vermieter für den Einbau der Rauchwarnmelder zuständig, nutzen Sie Ihr Wohneigentum selbst, liegt die Erfüllung der Rauchmelderpflicht in Ihrer Verantwortung.

Ausnahme

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern geht hier eigene Wege: Die Rauchmelderpflicht betrifft demzufolge die Besitzer einer Wohnung - und das können auch die Wohnungsmieter sein. Sobald ein Eigentümer Ihnen als Wohnungsmieter den Schlüssel für die Wohnräume übergeben hat, nehmen Sie die Wohnung in Besitz und können sie wie vorgesehen nutzen. Damit sind Sie auch in der Pflicht - vom Einbau der Rauchmelder über deren Wartung und bei Bedarf auch für einen Funktionstest. Aber: Sollten Sie als Wohnungsmieter ausziehen, dürfen Sie die selbst eingebrachten Rauchmelder auch abbauen und in eine neue Wohnung mitnehmen - die Rauchmelderpflicht trifft dann den nächsten Wohnungsmieter.

Wer ist für die Kontrolle der Rauchmelder zuständig?

Die regelmäßige Kontrolle der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder obliegt den Wohnungsmietern oder Bewohnern der relevanten Räume. Sollte der Vermieter dafür aufkommen, kann der den damit verbundenen Aufwand als Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Die Prüfung und Wartung kann aber auch ein Laie ohne Probleme erledigen:

Zu den Rauchwarnmeldern werden in der Regel Bedienungsanleitungen mit ausgeliefert, die auch diesen Punkt aufgreifen. So sollte entsprechend der Rauchmelderpflicht einmal pro Jahr die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder getestet werden - und zwar als Sicht- und Alarmprüfung. Dafür reicht es in der Regel aus, den Testknopf zu drücken. Reagiert der Rauchwarnmelde mit einem Alarmsignal, ist er funktionstüchtig. Sollte dies nicht geschehen, steht die Reparatur oder der Austausch an. Die Sichtprüfung betrifft alle Raucheintrittsöffnungen, die frei sein sollten, aber auch den Ausschluss von äußerlichen Beschädigungen sowie die Überprüfung des Montage-Ortes - schließlich kann sich in den Wohnräumen einiges verändert haben. Hochwertige Geräte zeigen Schäden oder Verschmutzungen ohnehin als Störung an.

Wieso blinken die Rauchmelder eigentlich?

Um es vorweg zu nehmen: Blinken die Rauchmelder in einem zeitlichen Intervall von 40 bis 50 Sekunden kurz auf, zeigt das lediglich deren Funktionstüchtigkeit an - die Batterie ist ausreichend geladen, alles läuft normal. Folgende Signal-Varianten zeigen jedoch Störungen an:

Abwechselndes Blinken und Piepen

Sollte jedoch versetzt zum Aufblinken ein kurzes Signal abgegeben werden, liegt eine Störung vor: Entweder muss der Rauchmelder gereinigt oder im Ernstfall auch ausgetauscht werden.

Gleichzeitiges Blinken und Piepen

Die Batterie muss gewechselt werden, in der Regel meldet sich der Rauchwarnmelder rund 30 Tage vor der vollständigen Entladung.

Beachten Sie jedoch unbedingt die Gebrauchsanleitung des jeweiligen Rauchmelders, da die Hersteller hier durchaus auch eigene Signal-Regelungen treffen.

Rauchmelder jetzt auch in Berlin?

Zwischenzeitlich gilt in Deutschland generell die Rauchmelderpflicht, allerdings befinden sich einzelne Bundesländer noch in einer Übergangsfrist - so auch in Berlin. Hier sind folgende Regelungen wurden getroffen:

  • Für Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit dem 1.1.2017.
  • Die Übergangsfrist für vorhandene Wohnungen endet am 31.12.2020.
  • Generell muss wenigstens ein Rauchmelder in Aufenthaltsräumen und den Fluren angebracht werden, die als Rettungsweg genutzt werden - Küchen sind ausgenommen.
  • Für die Montage von Rauchmeldern sind Eigentümer der Wohnräume zuständig, für die Wartung die Besitzer.
  • Die Details finden sich im § 48 Abs. 4 der Bauordnung Berlin (BaO Bln.

 

Gehen Sie beim Brandschutz auf Nummer sicher!

Diese kleine Investition kann Ihr Leben retten - und das ist schließlich unbezahlbar: Greifen Sie am besten auf Geräte vom Fachhändler zurück, die vielleicht etwas teurer sind, aber über die relevanten Prüfsiegel verfügen. Damit ist nämlich sichergestellt, dass die Rauchmelder in umfangreichen Tests erprobt wurden und ihre Funktionalität unter Beweis gestellt haben.

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