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RATGEBER

Versicherungssumme ermitteln - Wie wird sie errechnet?

Beim Versicherungsschutz ist es wie bei fast allen Dingen: Man muss das richtige Maß finden. Daher gilt: Unbedingt Unterversicherung vermeiden, sonst guckt man im Schadenfall in die Röhre.

Wie ermitteln Sie die richtige Versicherungssumme für Ihr Haus oder Ihre Wohnung?

Damit es im Schadensfall zu keiner bösen Überraschung kommt, ist es wichtig, dass die richtige Versicherungssumme für Ihr Eigentum ermittelt ist.

Sie sammeln mehr Werte an, als Sie so denken

In den eigenen vier Wänden kommen so manche Werte zusammen. Bilder, Möbel, vielleicht sogar wertvoller Schmuck, Elektrogeräte, Fernseher, Home-Video-Anlagen, Computer etc. Die Liste kann sicherlich noch fortgesetzt werden. Und wenn Sie in einer Eigentumswohnung oder einem eigenem Haus wohnen, haben Sie auch noch das eigene Dach über dem Kopf, dass abgesichert werden muss.

Wie wird der Wert ermittelt?

Um Ihr Hab und Gut richtig abzusichern und zu schützen, sollten Sie sowohl eine Hausratversicherung als auch eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Wenn Sie im Schadenfall nicht in die „Röhre gucken möchten“, beispielsweise weil die vereinbarte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichem Wert des Hausrats oder des Hauses entspricht, sollten Sie diese richtig ermitteln. Aber wie können Sie die Versicherungssumme richtig berechnen?

Wertermittlung für die Hausratversicherung

Wird beispielswiese in der Hausratversicherung nur eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart, der tatsächliche Wiederbeschaffungswert des Hausrats zum Neupreis liegt aber bei 100.000 Euro, erhält der Versicherungsnehmer im Schadenfall auch nur 50 Prozent des eigentlichen Schadens, da eine Unterversicherung von 50 Prozent vorliegt. Wer nun nicht seinen ganzen Hausrat auflisten möchte und auch keine extrem hohen Werte zu Hause hat, kann den Wert pro Quadratmeter Wohnfläche berechnen. Hier wird in der Regel ein Wert von 650 Euro pro Quadratmeter für die Versicherungssumme festgelegt. Im Schadenfall kann sich dann der Versicherer nicht auf die Unterversicherung berufen (sog. Unterversicherungsverzicht).

Wertermittlung für die Wohngebäudeversicherung

Bei der Wohngebäudeversicherung ist es etwas anders. Hier wird am häufigsten der Wert 1914 als Grundlage der Berechnung genommen. Unter Versicherungswert 1914 versteht man den ortsüblichen Neubauwert eines Gebäudes, bewertet nach den Preisen von 1914. Es ist ein angenommener Rechenwert. 

Die neuen Tarife bei der GEV Grundeigentümer-Versicherung berücksichtigen nicht mehr den Versicherungswert 1914, sondern es wird immer der ortsübliche Neubauwert versichert. Die Gefahr einer Unterversicherung besteht dadurch nicht mehr, wenn alle Angaben zur Bauart, Geschosszahlt, Quadratmetern etc. richtig angegeben werden.

 

Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen

Lassen Sie am besten alle zwei bis drei Jahre Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Schließlich können Werte hinzukommen oder einzelne Versicherungsbestandteile machen keinen Sinn mehr. Im Zweifel kann hier gespart werden.

Sprechen Sie unsere Versicherungs-Experten an. Sie stehen Ihnen gern zur Seite: Tel. 040 3766 3366

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