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RATGEBER

Was passiert mit den Versicherungen im Todesfall?

Der Tod eines geliebten Menschen trifft Familienangehörige oft überraschend. Trotz großer Trauer ist mitunter schnelles Handeln in administrativen Dingen gefragt, beispielsweise beim Kündigen von Verträgen und Versicherungen. Was ist zu tun mit Privathaftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- oder anderen Versicherungen im Todesfall? Ein Überblick.

Hinterbliebene überprüfen die Unterlagen des Verstorbenen. Welche Versicherungsverträge müssen gekündigt werden, welche laufen aus, welche können übernommen werden?

Aufgabe der Hinterbliebenen ist, Verträge und Unterlagen des Verstorbenen durchzusehen und die Frage zu klären, was davon gekündigt werden muss. Das geht von Aktiendepots über Mietverträge, Vereinsmitgliedschaften und Versicherungsverträgen bis zu Zeitschriftenabos.

 

Manche Versicherungen enden automatisch mit dem Tod des Versicherten

Erst der Schock, dann die Trauer – und schon bald folgen die Formalitäten. Es ist immer eine schmerzliche Situation, wenn ein Familienangehöriger stirbt. Doch die engsten Verwandten müssen sich zeitig mit der Bürokratie auseinandersetzen, so bitter das ist. Eine Beerdigung muss organisiert, Konten, Verträge und Versicherungsunterlagen des Verstorbenen durchgesehen und zeitnah gekündigt werden. Eine Übersicht und Checkliste für Kündigungen und Mitteilungen findet sich hier: von Mietvertrag über GEZ bis Vereinsmitgliedschaften, zum Teil mit Mustervordrucken.

Bei den Versicherungen im Speziellen duldet die Weitergabe der Information über den Tod eines Angehörigen in einigen Fällen keinen Aufschub. Bei Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherungen ist sogar Eile geboten, um Nachteile zu vermeiden und die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Viele Versicherer verlangen eine unverzügliche Benachrichtigung innerhalb der ersten 72 Stunden nach dem Ableben des Versicherten. Die genaue Angabe steht im Versicherungsvertrag, oft heißt es „ohne schuldhafte Verzögerung“. Zunächst reicht eine kurze Meldung unter Angabe der Versichertennummer, im Anschluss können dann weitere Unterlagen eingereicht werden.

Bei anderen Versicherungen können Sie sich etwas mehr Zeit lassen. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht, einige Verträge enden mit dem Tod, einige laufen einfach weiter und bei manchen Verträgen gilt im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht. Aber wie viel Zeit bleibt wofür? Und welche Policen gehen auf die Erben über?

 

Totenschein und Sterbeurkunde: Dokumente, die Sie brauchen

Wenn Angehörige im Krankenhaus oder im Pflegeheim sterben, wird dort automatisch ein Totenschein erstellt. Bei tödlichen Unfällen oder einem Todesfall im Hause muss ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt.

Mit diesem Totenschein sowie dem Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen müssen sich Hinterbliebene auf dem zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde besorgen. Das kann auch der Bestatter mit einer Vollmacht erledigen.

Je nach Bundesland haben die Familienangehörigen 24 bis 48 Stunden Zeit, die Überführung des Toten durch einen Bestatter in eine Leichenhalle zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen kann frei gewählt werden, allerdings sollten Angehörige prüfen, ob der Verstorbene eventuell zu Lebzeiten bereits einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abgeschlossen hat. In der Regel beraten Bestattungsinstitute beim Zusammenstellen der benötigten Unterlagen und auch der notwendigen Kündigungen.

 

Diese Versicherungen müssen nicht gekündigt werden

Bei einigen Versicherungen ist eine förmliche Kündigung nicht notwendig, hier reicht eine formlose, einfache Mitteilung über den Tod des Angehörigen. Das betrifft alle personenbezogenen Versicherungen:

  • Krankenversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Sterbegeldversicherung

Geben Sie bei einer formlosen Mitteilung in der Betreffzeile die Versicherung und die Versicherungsnummer der Police des Verstorbenen an und legen Sie am besten eine Kopie der Sterbeurkunde dazu.

Achtung: Sollten andere Personen mitversichert sein, etwa Ehepartner und Kinder in einer Haftpflicht- oder Krankenversicherung, sollten Sie dem Versicherer mitteilen, ob Sie den Vertrag übernehmen und weiterführen möchten. Dazu später mehr.

 

Diese Versicherungen müssen gekündigt werden

Manche privaten Versicherungen enden mit dem Tod, auch hier reicht eine kurze Mitteilung. Andere Versicherungsverträge müssen ordnungsgemäß und förmlich gekündigt werden, das sind in der Regel die sachbezogenen Versicherungen.

Hier kann es sich lohnen, vor der Kündigung zu überlegen, ob man die Versicherung nicht auf eigene Kosten weiterführen möchte. Denn in einigen Fällen kann es günstiger sein, einen bestehenden Vertrag zu übernehmen.

Diese Versicherungen sollten Sie prüfen und gegebenenfalls kündigen:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
  • Hausratversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kfz-Versicherung

 

Unterschied Versicherungsnehmer und versicherte Person

Der Versicherungsnehmer hat den Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen und zahlt die Beiträge. Die versicherte Person ist die Person, für die der Versicherungsschutz gilt. In der Regel sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch, das muss aber nicht so sein. Beispielsweise kann ein Vater eine Lebensversicherung für sein Kind abschließen. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der Vater, die versicherte Person ist das Kind.

 

Todesfall in der Familie: Die wichtigsten Versicherungen im Einzelnen

 

Privathaftpflichtversicherung

Sie gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt. Da die Privathaftpflichtversicherung personenbezogen ist, endet sie durch den Tod mit sofortiger Wirkung. Es reicht eine formlose Nachricht an die Versicherung. Ist der Jahres- oder Halbjahresbeitrag bereits im Vorfeld entrichtet worden, gibt es eine anteilige Rückzahlung – sobald dem Versicherer eine schriftliche Mitteilung über den Todesfall vorliegt. Ausnahme: Schloss die Haftpflichtversicherung auch Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder mit ein (Familienversicherung), läuft der Vertrag so lange weiter, bis die nächste Prämie fällig wird. Die Versicherung wird automatisch weitergeführt, wenn ein Hinterbliebener den nächsten Beitrag zahlt. Mit dieser Zahlung geht die Haftpflichtversicherung in den Besitz etwa des Ehepartners über.  

Hausratversicherung

Eine formelle Kündigung ist nicht notwendig, eine Meldung genügt. Der Versicherungsschutz besteht nach dem Tod des Versicherten noch maximal zwei Monate, damit ist der gesamte Hausstand für diese Zeit versichert. Den bereits gezahlten Jahresbeitrag erhalten die Angehörigen anteilig zurück. Eine frühere Kündigung ist ebenfalls möglich. Übernimmt ein Erbe die Wohnung oder das Haus, kann die Hausratversicherung auch auf diese Person übertragen werden.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wer eine Immobilie erbt, übernimmt automatisch die dazugehörige Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Falls der neue Besitzer oder die neue Besitzerin eine andere Versicherung abschließen möchte, kann der bestehende Vertrag ganz regulär fristgerecht gekündigt werden.

Wohngebäudeversicherung

Auch diese Versicherung geht ohne Sonderkündigungsrecht im Todesfall auf den oder die Erben über und kann nur regulär gekündigt werden. Sollte der Verstorbene eine noch laufende Hypothek auf das Haus aufgenommen haben, ist die Kündigung der Gebäudeversicherung meist nur mit der Zustimmung der Kreditbank möglich und meist nur, wenn der Nachlassnehmer eine neue Police vorweisen kann.  

Die Angehörigen sollten es nicht versäumen, der Versicherung den Todesfall mitzuteilen. Der Versicherungsschutz besteht in jedem Fall bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit. Das ist insbesondere für den Fall wichtig, dass nach dem Tod des Versicherungsnehmers ein Schadenfall an der Immobilie oder dem festen Inventar entsteht. Die vorhandene Police kann vom Erben übernommen werden. Allerdings ist es erforderlich, den neuen Eigentümer im Grundbuch zu vermerken. Hinweis: Sollte das versicherte Objekt leer stehen, sind die Hinterbliebenen dazu verpflichtet, die Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen, weil durch den Leerstand das Versicherungsrisiko steigt.

Wenn die Erben das Haus veräußern möchten, liegt der Eigentumsübertragung dann ein Kaufvertrag zugrunde. Mit diesem steht dem Käufer des Objekts ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht zu.

Der Wechsel einer Wohngebäudeversicherung nach dem Tod eines Angehörigen kann aus zweierlei Gründen interessant sein. Zum einen gibt es möglicherweise günstigere Anbieter bzw. einen breiteren Leistungsumfang bei gleichem Preis. Und zum anderen kann der neue Hausbesitzer das Spektrum der Versicherungsleistungen an die persönlichen Vorstellungen anpassen. Ein Wechsel geht aber nur im Rahmen der Vertragslaufzeit zum Ende des Jahres und unter Wahrung der dreimonatigen Kündigungsfrist.

Unfallversicherung

Ist der oder die Angehörige bei einem Unfall ums Leben gekommen, müssen Sie das der Versicherung innerhalb von 48 Stunden melden. Das ist wichtig, damit die Versicherung die Möglichkeit hat, gegebenenfalls die Todesursache untersuchen zu lassen. Und damit Sie die Todesfallleistung aus der Unfallversicherung vollumfänglich in Anspruch nehmen zu können. Die Summe aus der Versicherung wird anschließend an die vertraglich festgelegte Bezugsperson ausgezahlt. Natürlich nur, wenn die Unfallversicherung mit Todesfallleistung abgeschlossen wurde.

Eine Unfallversicherung erlischt automatisch mit dem Tod der versicherten Person, wenn lediglich der Verstorbene im Vertrag aufgeführt ist. Ist der Versicherungsnehmer verstorben, kann die versicherte Person den Vertrag übernehmen (siehe Absatz „Unterschied Versicherungsnehmer und versicherte Person“). Ist ein Kind mitversichert, wird die Unfallversicherung bis zur Volljährigkeit beitragsfrei geführt. In diesem Fall wird der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.

Während eine Kapital- oder Risikolebensversicherung der langfristigen Absicherung der Hinterbliebenen dient, ist die Todesfallleistung einer Unfallversicherung in erster Linie dafür da, um die Beerdigungskosten zu decken.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz läuft für den Erben oder die Erbin so lange bis zum Ende des Beitragszahlungszeitraums weiter. Wenn der oder die Hinterbliebene nach Ablauf den Versicherungsbeitrag weiterzahlt, geht die Versicherung automatisch über. Bei Nichtzahlung erlischt der Rechtsschutz mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

Kfz-Versicherung

Gegenstand einer Kfz-Versicherung ist nicht der Versicherungsnehmer, sondern sein Auto. Deshalb geht der Vertrag automatisch auf den Erben über, wenn dieser sich dazu entscheidet, das Auto zu behalten. Die Bedingungen und Beiträge in der Versicherung werden in der Regel angepasst an das Alter und die Schadensfreiheitsklasse des neuen Versicherungsnehmers. Wird das Fahrzeug verkauft, endet die Versicherung, sobald der neue Besitzer eine Versicherung abgeschlossen hat. Sollte das Auto stillgelegt werden, gilt die Versicherung bis zum Tag der Außerbetriebnahme. Die Stilllegung muss der Versicherung belegt werden. Bei einem gewünschten Wechsel der Kfz-Versicherung muss der alte Vertrag ordnungsgemäß gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es im Todesfalle nicht.

Lebensversicherung

Der Vertrag endet automatisch mit dem Tod der versicherten Person. Die Versicherungssumme im Todesfall wird dann an die im Vertrag festgelegte Person ausgezahlt. Dafür ist es für diese notwendig, den Todesfall schnellstmöglich zu melden, die Frist beträgt 24 bis 72 Stunden, je nach Vertrag. Gibt es keine Bezugsberechtigte bzw. keinen Bezugsberechtigten, geht die Versicherungssumme in die Erbmasse mit ein und wird dort mit der Erbschaftssteuer belegt. Ist der Verstorbene lediglich der Prämienzahler der Lebensversicherung und wird nicht erwähnt, kann die im Vertrag genannte Person die Lebensversicherung weiterführen.

Krankenversicherung

Ob gesetzliche oder private Krankenversicherung – die Versicherung endet mit dem Tod, und zwar zum Monatsende des Todesfalls. Die Krankenkasse sollte möglichst innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod informiert werden, gegebenenfalls müssen die Hinterbliebenen die Versichertenkarte an die Krankenkasse schicken. Am besten notieren Sie sich die Krankenversicherungsnummer, die wird bei anderen Formalitäten noch gebraucht.

Bestand eine Familienversicherung, haben die Angehörigen die Möglichkeit, den Vertrag weiterzuführen. Für diese Entscheidung haben die Hinterbliebenen bis zu zwei Monate Zeit, bis dahin gilt der Versicherungsschutz unverändert weiter. Bei Übernahme der Versicherung muss der neue Versicherungsnehmer benannt werden, hierfür sollte bei der Krankenversicherung eine schriftliche Erklärung zur Weiterführung eingereicht werden.

 

So können Sie selbst vorsorgen

Es gibt sicher angenehmere Dinge zu regeln, als eine Vorsorge für den Tod zu treffen. Aber um es Ihren Hinterbliebenen so einfach wie möglich zu machen, können Sie eine Liste mit Ihren Versicherungen und sonstigen wichtigen Verträgen anlegen. So können Angehörige im Falle Ihres Todes schnell auf einen Blick sehen, wo sie sich melden müssen.

 

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