Wie viele Schlüssel für Mieter? | GEV Versicherung
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Eine Schlüsselfrage - Wie viele Schlüssel stehen einem Mieter zu?

Viele Wohnungsmieter brauchen meist mehr als die in der Regel vorgesehenen zwei bis drei Haus- bzw. Wohnungsschlüssel, ob für die Kinder, Putzfrau, Tagesmutter, Bekannte oder Pflegekräfte. Wie viele Schlüssel kann ein Mieter verlangen? Häufig haben Vermieter Sicherheitsbedenken, dass durch die Weitergabe von Haus- und Wohnungsschlüssel unbefugte Personen Zugang zum Wohnhaus erlangen könnten.

Wie viele Haus- und Wohnungsschüssel muss ein Vermieter seinem Mieter überlassen?

Eine Schlüsselfrage: Wie viele Schlüssel müssen Mieter mindestens bekommen? Gibt es dafür Regeln?

Grundsätzlich gilt, dass ein Mieter Anspruch auf so viele Schlüssel hat, wie Personen in der Wohnung wohnen. (Landgericht Berlin, Beschluss vom 20.06.1985, Az. 61 T 32/85), gegebenenfalls auch einen weiteren für eine Person des Vertrauens. So kann beispielsweise ein Ein-Personen-Haushalt zwei Haus-/Wohnungsschlüssel verlangen, um diesen bei längerer Abwesenheit einem Dritten zur Betreuung der Wohnung zu geben (Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.10.1990, Az. 103 C 406/90). Verfügt der Vermieter über nicht ausreichend Schlüssel, muss er sie auf seine Kosten nachmachen lassen.

Möchte oder benötigt der Mieter weitere Schlüssel, so stehen ihm diese zu. Er muss hierfür allerdings die Herstellungskosten übernehmen (Landgericht Darmstadt, Urteil vom 24.06.1974, Az. 17 S 89/74). Dabei ist es unerheblich, für wen der Mieter den oder die Zusatzschlüssel benötigt – ob für Pflegepersonal (Amtsgericht Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom 17.08.1994, Az. 3 C 575/94), die Putzhilfe oder Tagesmutter (Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.10.1995, Az. 12 C 319/95), den Postboten oder Zeitungszusteller (Amtsgericht Wedding, Urteil vom 10.10.1985, Az. 2 C 332/85 und Amtsgericht Mainz, Urteil vom 03.07.2007, Az. 80 C 96/07).

Allerdings können auf einen Mieter, insbesondere bei größeren Wohneinheiten, erhebliche Kosten zukommen, geht einer der Schlüssel verloren und muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Deshalb empfiehlt die Grundeigentümer-Versicherung darauf zu achten, dass das Risiko einen fremden privaten Wohnungsschlüssel zu verlieren in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist.

Quelle: http://www.refrago.de

 

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