Schäden beim Umzug - Wer zahlt? | GEV Versicherung
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RATGEBER

Umzug: Wer kommt eigentlich für Schäden auf, wenn beim Transport etwas zu Bruch geht?

Ein Umzug bedeutet eine Menge Arbeit. Ist die neue Bleibe erst einmal gefunden, müssen Kisten gepackt, das Hab und Gut verladen und alles in das neue Zuhause transportiert werden. Im neuen Heim angekommen, geht es weiter, denn hier muss der gesamte Hausstand dann wieder ausgeladen, ausgepackt und aufgebaut werden. Ohne Hilfe ist der Umzugsstress meist nicht zu bewältigen; schön zu wissen, wenn man sich auf Hilfe von Freunden verlassen kann. Doch nicht immer läuft ein Umzug reibungslos ab. Nicht selten gehen persönliche Dinge zu Bruch. Besonders ärgerlich wird es dann, wenn wertvolle oder teure Gegenstände den Umzug nicht überleben und die Frage geklärt werden muss, ob jemand das zerkratzte Designer-Mobiliar, die zerbrochene Vasen-Sammlung oder den zerstörten Flachbild-TV ersetzen muss.

Umzugshelfer mit Karton im Treppenhaus. Wer kommt für den Schaden auf?

Umzüge sind immer verbunden mit körperlicher Anstrengung. Glücklich können sich die schätzen, denen Freunde und Verwandte helfen. Andere engagieren lieber Profis dafür. Was aber passiert, wenn etwas zerbricht?

Sonderfall: Schäden bei Umzug

Normalerweise ist es so: Beschädigt man das Eigentum eines anderen, muss man dafür aufkommen. Ist eine private Haftpflichtversicherung vorhanden, kommt sie in der Regel für den entstandenen Schaden auf. Das gilt allerdings, zumindest bei Umzügen, nicht immer!

Freunde als Umzugshelfer

Wer auf die freiwillige Hilfe von Freunden oder Bekannten zurückgreift, der hat im Schadenfall eventuell das Nachsehen. Denn geht im Wust des Umzuges etwas kaputt, kann der Verursacher laut Gesetz nicht haftbar gemacht werden, da es sich um einen Gefälligkeitsdienst, und somit um einen Gefälligkeitsschaden handelt. Das bedeutet: Weigert sich der Verursacher, den Schaden zu bezahlen oder hat das nötige Geld nicht, bleibt man auf dem Schaden sitzen. Einzige Ausnahme hiervon: Grobe Fahrlässigkeit. Die liegt allerdings nur dann vor, wenn der Helfer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, also zum Beispiel stark alkoholisiert war, als er den Schaden verursacht hat.

Doch wie sieht es mit der Privathaftpflichtversicherung des Verursachers aus, sollte die nicht für den Schaden aufkommen? Auch hier sind die sogenannten Gefälligkeitsdienste ein Sonderfall. Nur, wenn diese explizit laut Vertrag mitversichert sind, zahlt die Versicherung den Schaden.

Sonderfall: Der freiwillige Helfer hat das Eigentum eines Dritten beschädigt

Hat ihr Helfer beim Umzug nicht Ihr Eigentum beschädigt, sondern beim Tragen einer sperrigen Schranktür aus Unachtsamkeit das Auto Ihres neuen Nachbarn zerkratzt, muss er dafür aufkommen. Ihr Nachbar ist in diesem Fall nämlich ein sogenannter unbeteiligter Dritter, und natürlich steht ihm die Reparatur seines Schadens zu.
Hier kommt die Privat­haft­pflicht­versicherung Ihres freiwilligen Umzugshelfers selbstverständlich für den Schaden auf, denn dem Geschädigten wurde ja kein Gefälligkeitsdienst erwiesen.

Bezahlte Umzugshelfer

Viele Leute bieten Ihre Leistung als Umzugshelfer mittlerweile im Internet an. Sie organisieren sich entweder selbstständig oder arbeiten über eine Agentur. Im zweiten Fall sind die Helfer dann regulär über die Agentur versichert. Organisieren sich die Helfer selber, müssen diese eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, denn in einem solchen Fall kommt die private Haftpflichtversicherung normalerweise nicht auf. Diese Umstände sollten Sie also vorab mit Ihrem Helfer klären, bevor Sie seine Hilfe tatsächlich in Anspruch nehmen.

Umzugshilfe durch einen Spediteur

Mit einem Speditionsunternehmen sind Sie in Sachen Haftung auf der sicheren Seite, denn dieses ist gegen umzugsbedingte Schäden versichert. Entscheiden Sie sich dazu, ein Speditionsunternehmen mit dem Umzug zu beauftragen, sollten Sie Ihr Eigentum jedoch ebenfalls von dieser Firma verpacken lassen, denn oftmals schließt dieses Schäden aus der Haftung aus, die durch die eigene Verstauung entstanden sind. Studieren Sie die Vertragsbedingungen des Spediteurs vorab ausgiebig. Achten Sie hierbei ebenfalls auf Ausschlusskriterien für gewisse Gegenstände, wie Elektrogeräte, Haustiere oder Pflanzen oder wetterbedingte Umstände. Prüfen Sie Ihren Besitz vor und nach dem Umzug und dokumentieren Sie eventuell entstandene Schäden um diese anschließend unverzüglich an das Speditionsunternehmen zu melden. Bei Verzögerungen bleiben Sie sonst unter Umständen auf den Kosten für Zerbrochenes sitzen. Bedenken Sie jedoch: Spediteure sind auf den Transport von Möbeln und auf Umzüge spezialisiert. Das Risiko, dass Ihr Eigentum leidet, sinkt mit der Hilfe eines solchen Unternehmens stark. Zudem geht Ihr Umzug schneller vonstatten.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Den ideellen Wert Ihres Eigentums kann Ihnen keine Versicherung ersetzen. Deshalb raten wir Ihnen durch einige Vorbereitungen, möglichen Schäden beim Wohnungswechsel vorzubeugen.

  1. Planen Sie Ihren Umzug sofern möglich, gründlich durch. So vermeiden Sie überflüssigen Stress. Fertigen Sie hierzu beispielsweise eine Check-Liste an und beschriften Sie Ihre Umzugskisten, um Chaos in der neuen Wohnung vorzubeugen.
  2. Achten Sie beim Verpacken darauf, Zerbrechliches in Packpapier oder Zeitungen einzuwickeln und füllen Sie die Kisten so, dass keine losen Gegenstände umherfliegen. Packen Sie die Kisten aber auch nicht zu üppig, je schwerer sie sind, umso eher könnten sie hinfallen.
  3. Kleben Sie Schranktüren und Schubladen zu.
  4. Transportieren Sie besonders wichtige/wertvolle Gegenstände gegebenenfalls persönlich.

Wenn Sie Ihren Auszug gut durchplanen, vermeiden Sie Unglücksfälle, in denen etwas zu Bruch geht. Mit einem organisierten Umzug, ist Ihnen ein guter Start im neuen Zuhause also sicher. Und falls Ihre Hilfe bei einem Umzug gefragt ist, sind Sie durch die Privathaftpflichtversicherung der Grundeigentümer-Versicherung bestens abgesichert.

 

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