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Rutschiges Herbstlaub. Wer haftet?

22.10.2018

Wenn die Blätter sich bunt färben und herabfallen, können Gehwege rutschig werden. Und dann wird wieder die Frage gestellt: Wer ist eigentlich für die Beseitigung des Laubs verantwortlich?

Putziger Hund tollt im Herbstlaub. Was für die einen Spielplatz ist, kann für die anderen eine unberechenbare Unfallursache sein. Wer haftet, wenn man auf Herbstlaub ausrutscht?

Ein niedliches Hündchen spielt mit Herbstlaub. Aber rutschiges Herbstlaub kann auch für Stürze und damit für Verletzungen sorgen. Wer haftet da?

Fallen die Blätter auf öffentliche Straßen und Gehwegen sind die Städte und Gemeinden für die Beseitigung des Herbstlaubs verantwortlich. Allerdings treten diese die Räumpflicht in der Regel auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke ab. Und das heißt für den Grundstückeigentümer, dass ihm die sogenannte Verkehrssicherungspflicht obliegt. Damit haftet er rund um die Uhr für die Schäden und Unfälle, die aufgrund des glitschigen Laubes vor seinem Haus passieren. Und das kann teuer werden.

Ein Vermieter kann wiederum, wie bei der Räum- und Streupflicht im Winter, auch die Verkehrssicherungspflicht auf seine Mieter übertragen. Dies muss allerdings schriftlich festgehalten und geregelt werden, beispielsweise im Mietvertrag. Die Mieter müssen dann dafür sorgen, dass die Gehwege sauber und frei von Laub sind und gefahrlos von Fußgängern betreten werden können. Zwar kann in einem Schadenfall der Mieter in Regress genommen werden. Der Hauseigentümer und Vermieter bleibt jedoch unverändert in der Verantwortung zu kontrollieren, ob der Mieter seiner Verkehrssicherungspflicht auch wirklich nachgekommen ist und dass auch vor dem Haus keine Rutschgefahren lauern.

Wohin mit dem Laub?

Das zusammengekehrte Laub kann im eigenen Garten kompostiert werden. Direkt auf dem Kompost oder als „Frostschutz“ auf Staudenbeeten verbleiben. Dann sollte das Laub aber etwas zerkleinert werden. Laubhaufen können auch für Igel ein Winterquartier werden.

Wer das Laub nicht im eigenen Garten kompostiert, kann die Blätter auch über die normale Biotonne entsorgen. Reichen die Kapazitäten der Tonnen nicht aus, stellen die Abfallgesellschaften der Städte und Gemeinden Mehrmengenabfallsäcke (sog. Laubsäcke) zur Verfügung. Diese erhalten Sie direkt bei Recyclinghöfen in Ihrer Nähe. Die Entsorgung erfolgt über die Müllabfuhr. Stellen Sie die vollen Abfallsäcke einfache neben die Biotonne am gewohnten Abholtag. Diese Mehrmengenabfallsäcke kosten in der Regel eine Gebühr, hier geben die Abfallgesellschaften gern Auskunft.

Sehr große Laubmengen können auch auf den Recyclinghöfen abgeliefert werden.

Wer kommt für mögliche Personenschäden auf?

Die GEV rät: Trotz aller Vorsicht immer etwas passieren kann. Schließlich können beispielsweise verletzte Fußgänger Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Im Fall der Fälle ist es gut, wenn Grundstückseigentümer eine Haftpflichtversicherung haben. Bei einem selbstbewohnten Einfamilienhaus ist dies üblicherweise die Privathaftpflicht-, bei einer vermieteten Immobilie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Allerdings kommt die Haftpflichtversicherung nur für berechtigte Schadenansprüche auf. Das bedeutet im Klartext: Trifft dem Passanten beispielsweise eine Mitschuld an seiner Verletzung – z. B. weil er das nasse Laub gesehen hat und damit rechnen konnte, dass man darauf ausrutschen kann – , muss die Haftpflichtversicherung auch nicht komplett für den Schadenersatzanspruch aufkommen.

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