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RATGEBER

Elementarschäden: So wichtig ist die Elementarschadenversicherung

Ob die Orkane Kyrill oder Lothar, die Stürme Burglind oder Friederike, das Juni-2013- oder August-2002-Hochwasser: Wetterextreme und Naturkatastrophen nehmen laut Prognosen von Experten auch bei uns in Deutschland deutlich zu. Schutz für Haus und Einrichtung bietet im Falle eines Falles eine Elementarschadenversicherung, auch kurz Elementarversicherung genannt. Warum sie so wichtig ist, wo sie hilft und was sie leistet, lesen Sie in unserem GEV-Ratgeber.

Das überschwemmte Haus ist das Ergebnis eines Extremwetters. Der Schaden wird von der Elementarversicherung beglichen. Gut, wenn man eine abgeschlossen hat.

Extremwetterereignisse nehmen zu. Ein Elementarschaden kann daher jeden Hausbesitzer treffen. Daher ist es wichtig, sich gegen die Elemente abzusichern.

Leisten Wohngebäude- und Hausratversicherung bei Elementarschäden?

Ein weitverbreiteter Irrtum: Viele Hausbesitzer glauben, dass sie über ihre Wohngebäudeversicherung und ihre Hausratversicherung gegen Naturgefahren abgesichert sind. Beide Versicherungen leisten insbesondere für Schäden, die durch Feuer, Blitzeinschläge, Sturm, Hagel und Leitungswasser entstehen. Schäden beispielsweise durch Starkregen oder Hochwasser sind dagegen nur über die Wohngebäude- und Hausratversicherung gedeckt, wenn zusätzlich auch der Baustein Elementarschadenversicherung vereinbart wurde.

In Deutschland sind jedoch nur etwa 40 Prozent aller Wohngebäude gegen Naturgefahren wie Überschwemmung oder Schneedruck versichert. Also relativ wenig, wenn man bedenkt, dass ein Haus meist die größte Investition unseres Lebens ist. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind dabei 99 Prozent der Häuser in Deutschland ohne Probleme versicherbar.

Unser Tipp: Liegt der Abschluss Ihrer Wohngebäude- und Ihrer Hausratversicherung schon länger zurück? Dann prüfen Sie am besten gleich, ob der einst gewählte Versicherungsschutz noch Ihren heutigen Anforderungen entspricht. Zum anderen ist es wichtig, dass Schäden durch Elementargefahren und Extremwetterereignisse über einen Zusatzbaustein mit abgedeckt sind.

Elementarschäden: Jeden kann es treffen

 Extreme Wetterlagen nehmen immer mehr zu: Orkanartige Stürme, schwere Gewitter, tennisballgroße Hagelkörner, heftiger Schneefall, sintflutartige Regenfälle und großflächige Überschwemmungen sind nur einige Beispiele. Wesentlicher Grund hierfür ist der Klimawandel – nicht zuletzt durch die globale Erderwärmung. Dass wir uns in Zukunft auf immer öfters und heftiger auftretenden Wetterextreme einstellen müssen, davon gehen Klimaforscher und Wetterexperten aus. Und nicht nur die Zahl der Elementarschäden nimmt dabei zu, sondern auch das Ausmaß der Zerstörung, das sie anrichten.

Die Bilder der Jahrhundertfluten von 2002 und 2013, die weite Teile Mitteleuropas betrafen, sind vielen noch gut in Erinnerung. Aber auch regional begrenzte Starkregenfälle wie 2014 in Münster haben innerhalb weniger Minuten ganze Stadtteile unter Wasser gesetzt und verheerende Schäden angerichtet. Elementarschäden können nahezu jeden treffen.

Einige Beispiele für Elementarschäden

  • Durch tagelangen Schneefall wird die Schneelast auf den Dächern so groß, dass sie eingedrückt werden. Zusätzlich kann es in bergigen Regionen zu Lawinenabgängen kommen, wie jetzt im Januar 2019.
  • Ganz ohne Vorankündigung klafft plötzlich mitten in einem Wohngebiet ein riesiger Krater. Die Ursache: ein natürlicher Erdfall. Im Untergrund lagert wasserlösliches Gestein, das nach und nach durch das Grundwasser aufgelöst wird. Mehrere Garagen und zwei Häuser mussten abgerissen werden, so 2010 im thüringischen Schmalkalden passiert.
  • Wenn Flüsse oder Seen über die Ufer treten das Grundstück überschwemmt, ist die Katastrophe nicht weit. Ein typisches Schadensbild für Elementarschäden ist bei Überschwemmung der vollgelaufene Keller. Grund hierfür ist oft auch plötzlicher Starkregen, der die Abflussrohre flutet. Trotz einer funktionierenden Rückstausicherung drückt das Wasser durch die Toilette und das Waschbecken ins Haus, wie im April 2018 in Südhessen.
  • Und tagelanger Regen weicht oftmals das Erdreich auf, so dass es rutscht und absackt. Die Folge sind Risse am Haus. Im schlimmsten Fall bilden sich unterirdische Löcher im Erdreich, die das ganze Gebäude verschlucken können, wie im November 2018 in Norditalien.
  • Erst stetiger Regen über mehrere Tage, dann heftige Niederschläge. Die Wassermassen können nicht mehr abfließen und führen zu extremen Hochwasser und weiträumigen Überschwemmungen. Viele Menschen verlieren ihre Wohnung und das gesamte Hab und Gut, wie beim Juni-Hochwasser 2013 unter anderem in Bayern.

Elementarschäden sind teuer und liegen meist im vier- bis fünfstellige Bereich. In Extremfällen gehen die Schäden in die Hunderttausende. Umso wichtiger ist es, mögliche Schäden sowohl am Gebäude als auch den Hausrat durch eine Elementarversicherung finanziell abzusichern.

 

Hierfür leistet die Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung ist in der Regel ein optionales Versicherungsmodul in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Sie deckt die sogenannten erweiterten Elementarschäden ab, die durch Naturrisiken entstehen. Das sind

  • Überschwemmung, u. a. durch Starkregen
  • Rückstau
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Manche Tarife sehen für die Elementardeckung eine Wartezeit von zwei bis sechs Monaten vor. Nicht so zum Beispiel bei der GEV Versicherung. Hier beginnt der Versicherungsschutz bereits ab dem 8. Tag nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.

Brauche ich überhaupt eine Elementarversicherung?

Der Abschluss einer Elementarversicherung ist freiwillig. Aufgrund der zunehmenden Naturgefahren und daraus resultierenden meist großen Schäden wird jedoch die Forderung immer lauter, dass die Absicherung von Elementarschäden zur Pflicht wird. Denn tritt der Ernstfall erst einmal ein, sind die finanziellen Folgen fast immer immens.

Dennoch verzichten immer noch viele auf den Abschluss einer Elementarversicherung. Irrtümlicherweise verlassen sie sich darauf, dass bei Erdbeben, Hochwasser und Sturm Vater Staat hilft und für die Schäden aufkommt. Auch wenn es in der Vergangenheit tatsächlich umfangreiche Notfallhilfen gab, kann man nicht von damals auf heute oder morgen schließen. Bisherige staatliche Hilfen waren freiwillig. Hieraus ergibt sich kein Rechtsanspruch für zukünftige Hilfen.

Zudem machen zahlreiche Landesregierungen wie beispielsweise Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen Anhalt mittlerweile eine staatliche Unterstützung davon abhängig, ob eine Elementarversicherung abgeschlossen wurde. Besteht keine Elementarversicherung, müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie sich bei verschiedenen Versicherern um Versicherungsschutz bemüht haben und keinen Elementarschutz für ihr Gebäude bekommen konnten.

Deshalb: Nur die Elementarschadenversicherung ist im Ernstfall verpflichtet, gegenüber dem Versicherten bei Schäden aus einer Naturkatastrophe zu leisten.

Was kostet eine Elementarschadenversicherung?

Auch wenn häufig behauptet wird, eine Elementarversicherung sei teuer: In den meisten Fällen ist der Beitrag hierfür deutlich niedriger als die Kosten für eine durchschnittliche Kfz-Vollkaskoversicherung. Und es gilt hier zu beachten, dass es hier nicht nur um das Auto geht, sondern um den Schutz des Eigenheims, das für die meisten von uns mehr ist als nur ein Haus. Ein Verlust ohne finanzielle Absicherung wäre wohl für die meisten existenzbedrohend.

Bei der Kalkulation des Beitrags werden einerseits Merkmale des Gebäudes wie die Bauartklasse berücksichtigt. Vor allem aber ist maßgeblich, wie häufig Naturgefahren wie Erdbeben, Regenhäufigkeit, Sturmgefahren statistisch auftreten. Ein wichtiges Kriterium ist das Überschwemmungsrisiko. Um die Gefahr für die jeweilige Region richtig einschätzen zu können, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, genannt „ZÜRS Geo“, entwickelt.

ZÜRS Geo zeigt an, welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist. Es hilft den Versicherern bei der risikogerechten Berechnung des Beitrags. Über 21 Millionen Adressen sind in ZÜRS enthalten. Je nach Höhe des Überschwemmungsrisikos ist jede Adresse einer der vier Gefährdungsklassen zugeordnet:

  • Klasse 1: nach gegenwärtiger Datenlage nicht vom Hochwasser größerer Gewässer betroffen
  • Klasse 2: statistisch seltener als einmal in 100 Jahren Hochwasser
  • Klasse 3: statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren ein Hochwasser
  • Klasse 4: statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser

Vergleichen ja, aber richtig

Wer sich für eine Elementarversicherung interessiert, wird sicherlich vor dem Abschluss einen genauen Preis- und Leistungsvergleich durchführen. Denn sowohl die Prämien und auch die Leistungen variieren von Versicherer zu Versicherer. Bei einem Vergleich der Elementarversicherungen sollte jedoch nicht nur der Preis in Betracht gezogen werden, sondern vor allem das Leistungsspektrum. Ein weiteres wichtiges Vergleichskriterium für die Elementarversicherung ist die Erfahrung und Kompetenz des Versicherers. Denn gerade bei einem so folgenreichen Risiko wie die Naturgefahren kommt es auch auf eine gute Beratung und unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall an.

Wer zahlt die Elementarschadenversicherung?

Wer im eigenen Haus wohnt, hat die Kosten für die gebäudebezogenen Versicherungen selbst zu tragen. Ist das Haus oder die Wohnung vermietet, können die Beiträge für die Elementarversicherung auf den Mieter umgelegt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass darüber eine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde. Das gilt übrigens für alle umlegbaren Betriebskosten. Ist keine Vereinbarung getroffen, braucht der Mieter nur die Grundmiete zu zahlen.

Unser Rat: Schließen Sie eine Elementarversicherung ab

  • wenn Sie Immobilienbesitzer sind: Unabhängig davon, ob Sie in einer Risikozone für Naturgefahren leben oder nicht, sollten Sie ergänzend zu Ihrer Wohngebäude- und Ihrer Hausratversicherung eine Elementarschadenversicherung haben. Denn nur dann sind Sie ausreichend gegen die finanziellen Folgen aus Elementarschäden geschützt.
  • wenn Sie Mieter sind: Dann ist eine Elementarversicherung zur Hausratversicherung wichtig, damit bei einem Elementarschaden auch Ihr Hab und Gut abgesichert ist. Denn im Schadenfall leistet eine eventuelle Elementarversicherung der Hausverwaltung für die Schäden am Gebäude, aber nicht für die zerstörten Möbel und Innenausstattung.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung am besten aus einer Hand

Ob das Dach durch einen Sturm abgedeckt wurde oder das Haus durch einen Rückstau infolge von Starkregen geflutet wurde, meist werden sowohl das Gebäude als auch die Einrichtungsgegenstände und Möbel beschädigt. So kommt einerseits die Elementarversicherung aus der Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und allen mit ihm fest verbundenen Teilen auf. Die Elementardeckung aus der Hausratversicherung deckt dagegen Hausrat, Inventar und Einrichtungsgegenstände.

Auch wenn Wohngebäude- und Hausratversicherung zwar Schutz für unterschiedliche Sachen und Gegenstände bieten, so ist beides doch eng miteinander verbunden. Und das kann sich insbesondere auch im Schadenfall auswirken. Gut beraten ist, wer seine Immobilie und seinen Hausrat in einer Hand, das heißt, bei einem Versicherer versichert hat.

Die Vorteile liegen auf der Hand: eine Schadenmeldung, ein Sachverständiger, ein Ansprechpartner und aufeinander abgestimmter, lückenloser Versicherungsschutz. Zudem erspart es Diskussionen und Streitigkeiten, wer was im Schadenfall leisten muss. Und viele Versicherer gewähren obendrauf noch Beitragsrabatte, wenn sowohl Hausrat als auch Wohngebäude zusammen versichert sind.

Sie haben Fragen rund um die Absicherung Ihrer Immobilie? Sprechen Sie uns an. Wir beraten wir Sie gerne auch persönlich. Mit über 125-jähriger Expertise als Spezialversicherer wissen wir, worauf es beim Versicherungsschutz rund um Gebäude und Hausrat ankommt.

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