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RATGEBER

Halloween und Versicherung – Wie passt das zusammen?

Wenn Kinder im Herbst gruselig verkleidet von Haus zu Haus gehen, ist meist Halloween. Ein besonderer Spaß für (alt und) jung. Doch bei Schäden am Haus ist die Spaßgrenze überschritten.

Ein gruseliges Halloweenbild: Vorne ein Kürbis, dahinter der fahle Mond und verkleidete Hexen und Gespenster im Mondlicht, die einen Hügel herablaufen...

Vermutlich wird in diesem Jahr Halloween wegen Corona ausfallen. Aber einen Kürbis kann man trotzdem schnitzen. Und verkleiden kann man sich auch gut zuhause. Und im nächsten Jahr wird es sicher wieder heißen: Süßes, sonst gibt's Saures!

 

Halloween und Vandalismus richtig versichern

Am Abend vor Allerheiligen ziehen kleine Monster umher. Geister, Vampire, Hexen und kleine Zombies: Sie sind meistens sehr viel jünger als man sie von Horrorfilmen kennt. Und sobald man – vermeintlich ahnungslos – die Tür öffnet, krakeelen sie „Süßes, sonst gibt’s Saures!“. Es ist Halloween und die Kinder und Jugendlichen wollen Süßigkeiten.

Sollten sie keine Süßigkeiten bekommen, drohen sie Saures, also einen Streich an. Allerdings ist es mit der Umsetzung dieser Drohung nicht so einfach, wie die jungen Leute es sich vorstellen. Denn schnell wird eine Grenze überschritten, und aus dem harmlosen Streich ist Vandalismus geworden. Und dafür werden entweder die Jugendlichen oder deren Eltern haftbar gemacht.

 

Was ist Vandalismus?

Unter Vandalismus versteht man die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Sachen oder Gebäudeteilen. Strafrechtlich wird dies der Sachbeschädigung zugeordnet und kann mit einer Geldstrafe oder mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. In diesen Fällen kann zudem Schadensersatz angeordnet werden.

Werfen unzufriedene Jugendliche nach einer Abweisung also Eier auf Ihre Hauswand, bestreichen Türklinken mit Zahnpasta oder sprühen Graffiti auf Wandflächen, fällt das alles unter eine vorsätzliche Beschädigung. Verschärft wird das Strafmaß, wenn die Täter unerlaubt in den Garten eindringen, um diese Schäden anzurichten.

 

Die richtige Versicherung zu Halloween

An Halloween sind drei Versicherungen nützlich:

  1. Die Hausratversicherung,
  2. die Wohngebäudeversicherung,
  3. die Haftpflichtversicherung.

Bei Vandalismus und Einbruchversuchen ist die Hausratversicherung die erste Schutzebene. Darin wird Ihr Hausrat bis zu der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Gartenmöbel und andere nicht fest montierte Gegenstände werden so im Falle von Beschädigung und Zerstörung schnell repariert oder ersetzt. In vielen Fällen muss ein Einbruchversuch, sprich das unbefugte Betreten Ihrer Wohn- und Lebensfläche, vorausgegangen sein, damit die Hausratversicherung greift.

Die Wohngebäudeversicherung ist wichtig bei Schäden, etwa Beschmutzungen, und Zerstörungen an Ihren Hauswänden und fest montierten Hausteilen. Denken Sie dabei auch an Ihre Garage. Wird da zum Beispiel Graffiti aufgesprüht, bezahlt in der Regel die Versicherung die Reinigungs- und Reparaturkosten.

Die Haftpflichtversicherung wird wichtig, wenn Ihre Kinder während Halloween durch die Straßen ziehen und dabei Schäden entstehen. Ob die Familien-Haftpflichtversicherung in diesen Fällen greift, hängt von einigen Fragen ab.

 

Wer ist für Schäden zu Halloween haftbar?

Drei Fragen sind wichtig, damit klar ist, wer für Schäden zu Halloween haftbar ist:

  1. Wurde der Schaden vorsätzlich verursacht?
  2. Wie alt sind die Kinder?
  3. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt?

Wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde, zahlt die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht, wenn das Kind 14 Jahre alt oder älter ist. Mutwillig hingenommene Schäden können in den meisten Fällen nicht versichert werden. Wer bei jüngeren Kindern haftbar ist, hängt von der vorangegangenen Aufsichtspflicht der Eltern ab.

Beim Alter der Kinder gibt es zwei wichtige Grenzen: Deliktfähigkeit wird in der Regel ab 7 Jahren, eine (bedingte) Strafmündigkeit ab 14 Jahren zugesprochen. Das heißt, dass Kinder unter 7 Jahren grundsätzlich wegen Straftaten nicht belangt werden können und dass ab dem Alter von 14 Jahren das Jugendstrafrecht Anwendung finden kann.

Das Zusammenspiel zwischen Vorsatz, Alter und Aufsichtspflicht ist für die Haftpflichtversicherung ausschlaggebend für die Bewertung der Haftung. Bei Kindern unter 7 Jahren wird darauf geachtet, ob die Eltern das Kind hinreichend über die Folgen von Vandalismus aufgeklärt haben und alles getan haben, um dem Kind Einsicht für diese Tat und deren Folgen zu lehren. Außerdem wird darauf geschaut, ob Eltern die Utensilien für die Straftat bereitgestellt haben oder Schritte unternommen haben, um eine spätere Eskalation zu verhindern. Werden diese Vorbedingungen nicht ausreichend erfüllt, bezahlt die Haftpflichtversicherung nicht, wenn Schäden entstehen. Eine Schadensersatzforderung wird dann den Eltern voll in Rechnung gestellt.

 

Halloween kommt: So verhindern Sie mögliche Schäden bei sich und anderen

Schützen Sie sich, indem Sie vor Halloween Ihre Briefkästen leeren, Gartenmöbel und andere Gegenstände drinnen verwahren, Ihr Fahrzeug in die Garage stellen und diese abschließen und Beleuchtung mit Bewegungsmelder anbringen. Damit sollten Sie die Hürden für Vandalismus hoch genug gelegt haben, um die meisten Gruppen davon abzuhalten, Schäden anzurichten.

Verhindern können Sie Vandalismus, indem Sie Ihren Kindern klare Grenzen aufzeigen. Erklären Sie, was bei Halloween in Ordnung geht und was nicht. Freundlich nach Schokolade fragen ist erlaubt, unfreundlich auf eine Abweisung reagieren hingegen nicht.

Erklären Sie, welche Konsequenzen Vandalismus bei den Kindern und den Geschädigten haben. Kein Schaden ist folgenlos und je nach Lebenssituation des Opfers können Vandalismus-Schäden immense Folgeschäden nach sich ziehen.

Im besten Fall begleiten Sie die Kindergruppe beim Halloween-Spaß. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihrer Aufsichtspflicht entsprechen und können Schlimmeres verhindern. Wenn Sie jedoch wissen, dass der geplante Halloween-Zug Probleme mit sich führt, können Sie ein Alternativprogramm für den Abend vorschlagen.

 

Schäden durch Vandalismus richtig melden

Merken Sie am Morgen danach, dass Halloween für Sie sauer wurde, bleibt Ihnen nur eine Bestandsaufnahme. Das sollten Sie bei Vandalismusschäden tun:

  • Zeigen Sie die Tat der Polizei an,
  • dokumentieren Sie die Schäden,
  • melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung,
  • mindern Sie ggf. die Folgeschäden,
  • beheben Sie die Schäden unter Rücksprache mit Ihrem Versicherer.

Machen Sie Fotos aus verschiedenen Perspektiven, damit der Schaden später richtig geschätzt werden kann. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zur Regulierung des Schadens auf. Werfen Sie Sie diese Gegenstände nur dann weg, wenn die Versicherung diese zur Entsorgung freigibt.

 

 

Fazit: Halloween soll Spaß bleiben und nicht zum Schaden werden

Halloween ist in Deutschland eine neue Tradition. Umso wichtiger ist es, diese Nacht vor Allerheiligen richtig einzuschätzen und zu versichern. Wie so oft ist Prävention deutlich günstiger als die Schadensregulierung und spart Zeit, Nerven und viel Geld.

Achten Sie darauf, dass Ihr Haus und Ihre Wohnung wenig Fläche für Vandalismus bieten und erklären Sie Ihren eigenen Kindern, was erlaubt ist und was nicht. Halten Sie Süßigkeiten bereit, damit die Geister, Vampire und Hexen weiterziehen und ihren gruseligen Spuk woanders weiterführen.

Und: Gönnen Sie sich den Spaß und verkleiden sich auch. Ein Hexenhut und ein wenig Spinnweben aus dem Drogeriemarkt können da schon ausreichen. Verlangen Sie von den kleinen Monstern, dass sie ein Lied vorsingen oder ein Gedicht aufsagen. So wird Halloween ein Spaß für jung und alt.

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