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RATGEBER

Hausrat & Zweitwohnung richtig versichern

Zweitwohnungen, die als Pendler- oder Ferienwohnung genutzt werden, können und sollten versichert werden. Erfahren Sie hier mehr über den richtigen Versicherungsschutz Ihrer Zweitwohnung.

Kleiner Malteserhund liegt gemütlich auf der Couch einer Pendlerwohnung. Es handelt sich um eine Wohnküche einer kleinen Zweitwohnung.

Zweitwohnungen, wie etwa eine Pendlerwohnung, sollten ebenfalls mit einer Hausratversicherung gut abgesichert werden. Denn auch der Hausrat einer Pendlerwohnung wird mit jeder Anschaffung wertvoller.

 

Hausrat in Erst- und Zweitwohnung gut versichern

Eine Ferienwohnung, eine Studienwohnung und eine Pendlerwohnung werden nur zeitweise bewohnt und sie zählen oftmals als Zweitwohnsitz. Für solche muss in vielen Kommunen eine extra Steuer gezahlt werden. Dafür kann die Zweitwohnung in vielen Fällen als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie näher bei der Arbeitsstätte liegt als der Hauptwohnsitz.

 

Zweitwohnung: Was ist das?

Eine Wohnung ist dann eine Zweitwohnung, wenn diese nicht als Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt betrieben und gewertet wird. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie weniger als die Hälfte der Zeit im Jahr dort verbringen. Weitere Kriterien für die, insbesondere steuerliche, Anerkennung des Zweitwohnsitzes sind:

  • Distanz: Sie soll maximal halb so weit entfernt von der Arbeitsstätte wie der Hauptwohnsitz.
  • Pendelzeit: Sie soll maximal eine Fahrtstunde (ca. 50km) von der Arbeitsstätte entfernt sein
  • Kostenbeteiligung am Hauptwohnsitz: Eine Zweitwohnung wird in der Regel nur dann anerkannt, wenn die Person sich zu mindestens 10% an den Kosten der Hauptwohnung beteiligt.

Eine Zweitwohnung ist in sehr vielen Fällen nicht automatisch versichert. Daher ist es wichtig, bestehende Verträge zu überprüfen und, wenn nötig, zu erweitern oder einen neuen Vertrag abzuschließen.

 

Versicherungen für die Zweitwohnung

Für die Zweitwohnung gibt es, wie für die Erstwohnung, einige wichtige Versicherungen. Dazu zählen insbesondere die Privathaftpflichtversicherung und die Hausratversicherung.

 

Sichert Schadensersatzansprüche ab: die Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung sichert Schadensersatzforderungen in den Bereichen Sach-, Personen und Vermögensschäden ab. Wenn Ihnen ein Unglück widerfährt, das andere Menschen betrifft, stellt sich immer die Frage der Haftung. Sollten Sie haftbar sein, hilft eine Privathaftpflicht dabei, die finanziellen Folgen eines Schadensersatzes zu minimieren.

 

Schützt Ihr Eigentum in und um den Wohnraum: die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung sichert alle beweglichen Gegenstände im Haus ab. Das können Einrichtungs- oder Wertgegenstände sein. Wenn Sie als Mieter Gegenstände wie eine Küchenzelle fest installieren, zählen diese ebenfalls zum Hausrat. Dieser Hausrat wird dann im Falle von z. B. Brand, Leitungswasserschäden oder Einbrüchen zum Neuwert ersetzt.

Für Berufspendler ist der Abschluss oder die Erweiterung einer Hausratversicherung für die Zweitwohnung ratsam, wenn der bisherige Vertrag den Versicherungsschutz nicht auf die zweite Wohnung ausweitet. Die wenigsten Versicherungen bieten in den Standard-Tarifen einen Schutz für die Zweitwohnung mit an, weswegen sich ein Abgleich der Vertragsbedingungen lohnt.

Was viele nicht wissen: Gegenstände sind in einer Hausratsversicherung oft auch unterwegs abgesichert. Wichtig dabei ist, dass der Aufenthalt zeitlich begrenzt ist. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Außenversicherung in der Hausratsversicherung.

 

Speziell für Ferienhäuser und -wohnungen entwickelt: die Ferienhausversicherung

Für Besitzer von Ferienhäusern bietet die GEV einen besondere Absicherung: Die Ferienhausversicherung vereint die Leistungen von Wohngebäude- und Hausratversicherung und kombiniert diese mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese Versicherung ist speziell auf die Anforderungen von Ferienhäusern und Ferienwohnung ausgerichtet und bietet ein ideales Rundum-Paket für diese Art von Zweitwohnsitz.

 

So sichern Sie den Hausrat der Zweitwohnung richtig ab

Stellt sich heraus, dass die Zweitwohnung in der Hausratversicherung nicht mitversichert ist, sollten Sie dies nachholen. Denn schließlich befinden sich auch im Zweitwohnsitz zahlreiche Wertgegenstände wie etwa Fernseher, Küchengeräte und ähnliches. Ein unbemerkter Einbruch oder ein Brand können Ihren wertvollen Hausrat verwüsten.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  1. eine zweite Hausratversicherung speziell für die Zweitwohnung abschließen;
  2. Ihren bisherigen Anbieter nach einer (rabattierten) Erweiterung des bisherigen Vertrages fragen;
  3. eine Hausratversicherung für die Erstwohnung abschließen, die eine Zweitwohnung bereits enthält.

 

Voller Schutz bei voller Versicherungssumme: Separate Hausratversicherung abschließen

Viele Verträge enthalten eine prozentuale Begrenzung der Versicherungssumme für die Zweitwohnung, was zu einer Unterversicherung führen kann. So können z. B. 20% des Gesamtversicherungswertes oder ein fester Maximalbetrag für die Zweitwohnung mitversichert werden. Das kann bei kleinen Wohnungen ausreichen, sorgt aber bei vollwertig ausgestatteten Zweitwohnungen für Probleme. Ein eigener Vertrag für die Zweitwohnung sorgt dafür, dass dieses Problem nicht auftritt.

Der Nachteil einer zweiten Hausratversicherung liegt primär bei den Kosten. Sie zahlen schließlich die monatlichen Beiträge doppelt.  Dafür haben Sie einen vollen Versicherungsschutz für die Zweitwohnung.

 

Einfach und günstiger als ein Zweitvertrag: Bestehende Hausratversicherung erweitern

Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Vertrag feststellen, dass die Zweitwohnung bisher nicht versichert wurde, können Sie um eine Anpassung bitten. Die meisten Anbieter können Ihnen schnell und einfach zu einer Erweiterung Ihrer Versicherung verhelfen.

 

Der Hausrat ist noch nicht versichert? Jetzt Hausratversicherung abschließen

Sollten Sie für Ihren Hauptwohnsitz noch keine Hausratversicherung abgeschlossen haben, kann die Zweitwohnung ein Anlass sein, den Hausrat beider Wohnungen gleichzeitig abzusichern. Das ist sinnvoll, gerade wenn die Erst- oder die Zweitwohnung nicht ständig von Ihnen oder anderen Personen bewohnt werden. In Ihrer Abwesenheit können z. B. Schäden durch Leitungswasser entstehen, die erst Tage später – viel zu spät – bemerkt werden.

 

Fazit: Pendlerwohnungen lassen sich einfach und bequem richtig versichern

Zweitwohnungen wie etwa eine Pendlerwohnung sind mit einer Hausratversicherung gut abgesichert.

Überprüfen Sie daher Ihren bestehenden Vertrag! Ist Ihre Zweitwohnung nicht in der Versicherung enthalten, können Sie Ihre Versicherung um die Zweitwohnung erweitern. Alternativ können Sie einen separaten Vertrag für die Zweitwohnung abschließen. Sollten Sie Ihren Hausrat noch gar nicht abgesichert haben, schließen Sie eine Hausratversicherung ab.

 

 

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