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RATGEBER

Auf sanften Pfoten mit scharfen Krallen: Katzen erobern ihre Welt

Eine zufrieden schnurrende Katze im Haus bedeutet für die einen die Vollendung der Gemütlichkeit. Andere wiederum denken zuerst an zerkratzte Möbel und herumliegende Tierhaare. Im Garten herumstreunende Miezen scheren sich zudem wenig um Zäune und andere Begrenzungen: Sie streben nach Freiheit. Doch wer kommt dabei für ihre Schäden auf?

Eine getigerte Katze wetzt die Krallen an einer türkante. Sie ist hochkonzentriert und hört auf ihr Inneres. Gut dass Schäden durch die Katze von der Privathaftpflicht abgesichert ist.

Alljährlich am 8. August wird von Katzenbesitzern der Weltkatzentag zelebriert. Gleichwohl wissen diese, dass die Besitzverhältnisse eigentlich umgekehrt sind. Als verantwortungsvolle Katzenpartner müssen sie dafür Sorge tragen, dass die angerichteten Schäden ihrer Lieblinge beglichen werden. Da ist es gut zu wissen, dass die Privathaftpflichtversicherung Schäden durch die schnurrenden Stubentiger übernimmt.

 

Die Katze in ihrem Habitat

In mittlerweile zum Home-Office-Alltag gehörenden Videokonferenzen kommt es immer wieder vor, dass eine Katze wie selbstverständlich durchs Bild läuft. Ohne mit dem Schnurrhaar zu zucken nimmt sie Platz auf der Tastatur und ist erst zufrieden, wenn Frauchen sie ausgiebig krault. Das sanfte Schnurren können dann alle Teilnehmer vernehmen, bis das Mikrofon auf stumm geschaltet wird. Was wir vorher ahnten ist nun Gewissheit: In mehr als 20% deutscher Haushalte leben eine oder mehrere Katzen. Anders als Hunde sind sie nicht meldepflichtig und in der Privathaftpflichtversicherung automatisch eingeschlossen. Doch gibt es dabei Grenzen zu beachten?

 

Katzen und Krallen

Katzen sind bekannt für ihre angebliche Unberechenbarkeit. Eben noch haben sie eine Streicheleinheit genossen und plötzlich beenden sie das Szenario mit einem Pfotenhieb oder sogar leichten Biss: Ihre Signale zum Aufhören wurden vorher einfach nicht beachtet. Nicht immer bleibt das ohne Folgen: Wird eine dritte Person von einer Katze geschädigt, kann sie Schadenersatz vom Eigentümer verlangen. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob es sich um einen Gast im Haus oder eine fremde Person handelt. Und auch, aus welchen Gründen Kater oder Katze kratzen oder zubeißen. Die gute Nachricht für alle Katzenbesitzer mit einer Privathaftpflichtversicherung: Diese ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche. Übrigens auch die an der Home-Office-Ausstattung des Arbeitgebers.

 

Schwarze Katze von rechts nach links

Auch ohne Aberglauben ist es wohl unbestritten, dass eine Katze im Straßenverkehr zu einem Risiko werden kann. Bleibt das Tier selbst beim Straße überqueren womöglich sogar unverletzt, kann es bei Autofahrern zu Bremsaktionen und Auffahrunfällen führen. Die Kosten können in so einem Fall immens sein. Doch was hat die liebe Miezekatze mit Kraftfahrzeugen zu tun, müsste hier nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung leisten? Das wird in der Praxis wohl oft auch so sein. Doch wenn der eigentliche Unfallverursacher auffliegt und ein Regressanspruch folgt, dann ist auch hier die Privathaftpflichtversicherung der Katzenbesitzer zur Stelle. Die Höhe der Kosten spielt fast keine Rolle: Entschädigt wird in der Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Versicherungssumme und zum Zeitwert.

 

Dann kann ja gar nichts schief gehen: Katzen in der Privathaftpflicht

Die finanziellen Folgen von Miezes Eskapaden kann die Privathaftpflichtversicherung ausgleichen. Ob mancher Ärger von Freunden oder Nachbarn im Schadenfall damit verraucht, hängt wohl von der Situation ab. In jedem Fall ist es gut, wenn Tierbesitzer sich in die Lage anderer hineinversetzen und die Bedürfnisse des Umfelds ebenso wichtig wie die ihres Haustiers nehmen. Das gilt für alle Haustiere: Die aktuelle Corona-Zeit hat die Neuanschaffung von tierischen Begleitern gefördert. Da ist es gut, wenn die Nachbarn vorher ihr Einverständnis gezeigt haben. Für ein schönes Zusammenleben ist das mindestens genauso wichtig wie die absolut unverzichtbare Privathaftpflichtversicherung.

 

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