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RATGEBER

Förderung für Haussanierung! Aber wo und wie?

Ob Keller, Dach, Heizung oder Fenster: Erhöht sich mit der Sanierung auch die Energieeffizienz des Hauses, winken Zuschüsse, Fördermittel, Steuervorteile und günstige Kredite des Staates. Doch oft bleiben – nicht nur aus Unwissenheit – öffentliche Förderungen ungenutzt. Denn schnell verliert man den Überblick im Förderdschungel. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Förderprogramme (Stand August 2020).

Drei Dachdecker gehen fröhlich lachend über ein Ziegeldach. Sie werden bald mit den Sanierungsarbeiten anfangen und freuen sich ganz offensichtlich darauf. Der Hauseigentümer auch. Er erhält eine Förderung für Sanierungen.

Die Dachdecker überprüfen fröhlich lachend das Dach. Sie werden die Sanierungsarbeiten durchführen. Der Hauseigentümer freut sich auch. Er erhält eine finanzielle Förderung für die Sanierungen an seinem Haus.

Sanierungen werden gefördert

Wer jetzt sein Haus renovieren oder sanieren will, darf sich über finanzielle Unterstützung freuen. Denn seit diesem Jahr gibt es noch mehr Förderung – sowohl in Form von Fördergeldern oder als auch durch Steuererleichterungen. Insbesondere bei energetischen Sanierungsmaßnahmen greift die Politik Besitzern von selbst genutztem Wohneigentum finanziell unter die Arme.

Energetische Sanierung

Die eigene Immobilie genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert. Doch gerade Altbauten weisen häufig große Mängel hinsichtlich ihrer Energieeffizienz auf. Um die internationalen Klimaschutzziele des Kyotoprotokolls zu erreichen, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat, hat die Bundesregierung 2019 das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 2020 auf den Weg gebracht. Es schafft über finanzielle Förderungen Anreize zum energieeffizienten Bauen und Sanieren.

Einen zusätzlichen Schub für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gab es im Juni 2020 im Rahmen des im Zusammenhang mit Corona gestarteten Konjunkturpakets. Hier wurden die Mittel für die energetische Gebäudesanierung für die Jahre 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden aufgestockt. Nicht zuletzt profitieren davon vor allem Haus- und Wohnungseigentümer.

Wesentliche Bausteine der energetischen Sanierung

Eine energetische Sanierung ist jedoch weit mehr als der Austausch eines alten Heizkessels. Denn oberstes Ziel ist es, so wenig Energie wie möglich zu verbrauchen. Das erfordert vor allem auch eine dichte und gut gedämmte „Außenhaut“ des Hauses. Dazu gehören das Dach, die Fenster und Türen, die Fassade und der Keller. Die Möglichkeiten der Sanierung wie auch die für die Dämmung zur Verfügung stehenden Materialien sind vielfältig und reichen von bewährten und konventionellen Stoffen bis hin zu ökologischen Alternativen. Neben dem Wärmeschutz spielen darüber hinaus auch Schall-, Brand und zunehmend Hitzeschutz einen wichtigen Aspekt bei der Renovierung. In unseren Ratgeberartikeln zu KellersanierungFenstersanierungDachsanierung sowie Fassadensanierung finden Sie hierzu weitergehende Informationen.

Die Förderungen im Einzelnen

Als Förderer für Sanierungsmaßnahmen kommen insbesondere die folgenden Institutionen infrage:

  • die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Förderung von einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen bis hin zur kompletten Modernisierung
  • die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):  Energieberatung und erneuerbare Energietechnik – Zuschüsse für Heizungsumstellungen und Energieberatungen
  • der Bund: (bundesfinanzministerium)  steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen
  • Kommunen, Städte und Bundesländer: Orts- und Einzelfallabhängige Unterstützung

Was fördert die KfW?

Die KfW wurde nach dem Krieg 1948 gegründet, um vor allem den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu stärken. Heute steht die KfW neben Existenzgründungen vor allem auch für zahlreiche Förderprogramme rund um Bauen, Wohnen und Energieeinsparung.

So fördert die KfW unter anderem die Sanierung eines Altbaus zum KfW-Effizienzhaus. Der Begriff KfW-Effizienzhaus kennzeichnet einen bestimmten Energiestandard von Gebäuden, der sich an den festgelegten Maximalwerten zum Energiebedarf aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) orientiert. Je höher die Unterschreitung der energetischen Anforderungen an einen vergleichbaren Neubau ist, umso höher ist der Förderbetrag. So verbraucht beispielsweise ein KfW-Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus, der hinsichtlich der Vorgaben zum Energieverbrauch der EnEV entspricht.

Hinweis: Das EnEV wird zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Die wesentlichen KfW-Förderprogramme

Leistungen der KfW gibt es entweder in Form von Investitionszuschüssen oder als Kredite und Tilgungszuschüsse. Um zusätzliche Anreize für energieeffiziente Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu setzen, wurden im Januar 2020 die Tilgungs- und Zuschussfördersätze sowie die anrechenbaren Kosten für KfW-Zuschüsse und möglichen Darlehenssummen für KfW-Kredite erhöht. Ölbrennwertheizungen und Solo-Gasbrennwertheizungen sind seit Januar 2020 jedoch von der Förderung ausgenommen.

Für Bestandsimmobilien werden mit den KfW-Förderprogrammen 151 und 152 »Energieeffizient sanieren« Kredite und Tilgungszuschüsse für eine energetische Sanierung gewährt. Wer kein Darlehen möchte, kann über das KfW-Förderprogramm 430 einen Investitionszuschuss in Anspruch nehmen.

Für alle Förderprogramme der KfW-Bank gilt: Je höher der Energiestandard, desto höher ist auch der Zuschuss. Berücksichtigt werden neben der Verbesserung des Energieeffizienzgrades gegenüber Neubauten mit dem KfW-Effizienzhaus 115 und KfW-Effizienzhaus Denkmal auch Gebäude, die die Zielwerte der EnEV überschreiten. Hierdurch wird auch die energieeffiziente Sanierung von Häusern gefördert, bei denen aufgrund von Bauweise und Bausubstanz keine besseren Werte möglich sind.

Förderung für KfW-Effizienzhäuser* (ab 24.01.2020)

Tabelle Förderung für KfW-Effizienzhäuser


Darüber hinaus unterstützt die KfW auch einzelne Sanierungsmaßnahmen, wie Wärmedämmung von Dach, Fassade oder Keller oder den Einbau neuer Fenster oder Türen, Optimierung der Heizung oder Einbau einer neuen Heizungsanlage. Sie werden mit 20 Prozent bei einem maximalen Kreditbetrag oder maximal förderungsfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro mit einem Tilgungs- bzw. Investitionszuschuss bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.

Übrigens: Ergänzend zum BAFA-Zuschuss (siehe unten „Was fördert das BAFA?“) unterstützt die KfW in ihrem Programm „Energieeffizient sanieren“ (167) auch den Einbau neuer Heizungs- oder Kühlanlagen oder die Modernisierung einer vorhandenen Anlage. Günstige Ergänzungskredite gibt es für den Einbau von Wärmepumpen, Biomasseanlagen, wie z. B. Pelletheizungen oder Holzhackschnitzelheizungen, thermische Solarkollektoranlagen oder Gas-Brennwertheizungen in Kombination mit erneuerbaren Energien. Eine Förderung für Ölheizungen, auch in Kombination mit erneuerbaren Energien, sowie für Solo-Gasbrennwertheizungen steht nicht mehr zur Verfügung.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Förderungen der KfW.  

Beantragung der KfW-Förderung

Ein Antrag auf Förderung nach dem Programm „Energieeffizient sanieren“ muss immer vor Beginn der Sanierung, also vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort, gestellt werden (im Gegensatz zur steuerlichen Förderung – siehe unten „Steuererleichterungen für energetische Sanierung seit Januar 2020). Liegt die Zusage für die Förderung vor, kann mit den Arbeiten begonnen werden.

Die Einbindung eines qualifizierten Sachverständigen für Energieeffizienz, also eines Energieberaters oder qualifizierten Architekten, ist für die Förderung zwingend erforderlich. Er erstellt ein detailliertes Sanierungskonzept, prüft die Maßnahme, übernimmt die Baubegleitung und beantragt die Förderung. Experten bzw. Sachverständige für Energieeffizienz finden Sie auch in Ihrer Region bei Energie-Effizienz-Experten.de   oder unter dena.de.

Der Antrag für einen Investitionszuschuss wird direkt im KfW­-Zuschussportal gestellt. Für ein Darlehen stellt der Sachverständige oder Experte für Energieeffizienz die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ aus. Diese benötigt der Finanzierungspartner, also die Hausbank, Bausparkasse oder Versicherung, für den Kreditantrag.

Übrigens: Die KfW übernimmt für die Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz 50 Prozent der Honorarkosten, maximal 4.000 Euro pro Maßnahme (Programm 431).

Was fördert das BAFA?

Neben der KfW unterstützt auch das BAFA private Bauherren bei energetischen Sanierungsmaßnahmen. Gefördert wird die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien sowie die Vor-Ort-Beratung durch Energieberater.

Heizen mit erneuerbaren Energien

Die BAFA gewährt sowohl für den kompletten Ersatz der alten Heizung als auch für die Installation von energieeffizienter Anlagentechnik hohe Investitionszuschüsse. Die Förderung richtet sich nach der Art der Heizungsanlage und berechnet sich prozentual aus den für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten sowie Kosten für notwendige Maßnahmen zur Installation der neuen Heizungsanlage. Hierzu gehören auch die Optimierung des gesamten Heizsystems einschließlich Heizkörpern und Rohrleitungen.

Zusätzliches Plus: Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Gas-Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozentpunkte.

Förderung neuer Heizungsanlagen bei Bestandsimmobilien (Stand 21.01.2020)

Tabelle Förderung neuer Heizungsanlagen bei Bestandsimmobilien (Stand 21.01.2020)


Quelle: BAFA Förderübersicht

Hier gibt es mehr Informationen zu den Leistungen der BAFA .

Beantragung der BAFA-Förderung

Wie bei der Beantragung von Zuschüssen für energetische Sanierungsmaßnahmen bei der KfW muss auch bei der BAFA der Antrag zur Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Erst nach der Antragsstellung kann mit der Umsetzung begonnen werden. Mit ersten Schritten wie der Planung und das Einholen von Handwerkerangeboten können Sie natürlich bereits vor der Antragsstellung schon starten.

Für die Antragstellung registriert man sich zunächst auf der Homepage des BAFA. Mit Erhalt der Eingangsbestätigung kann die Baumaßnahme beginnen. Sind alle Arbeiten abgeschlossen, müssen die ausgefüllte „Verwendungsnachweiserklärung“ und weitere Unterlagen wie Rechnung und Fachunternehmererklärung im Online-Portal des BAFA hochgeladen werden. Nach positiver Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss.

Informieren Sie sich, wie Sie im Einzelnen die BAFA-Förderung beantragen.

Energieberatung und Baubegleitung

Interessant und sinnvoll ist bei Altbausanierungen auch die finanzielle Unterstützung der BAFA für eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater. Hierzu gehören sowohl der Beratungstermin als auch die Erstellung eines energetischen Sanierungsplans. Sie stellt nicht zuletzt sicher, dass die notwendigen Maßnahmen richtig aufeinander abgestimmt ergriffen werden, damit am Ende auch wirklich Geld und Energie gespart werden.

Und wer Leistungen der KfW erhalten möchte, muss ohnehin als Voraussetzung für den Erhalt eines zinsgünstigen Kredits bzw. eines Zuschusses eine Energieberatung durchführen (siehe oben).

Im Fokus der Energieberatung steht eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands der Immobilie. Hierauf aufbauend zeigt der Berater, wie aus einem Wohngebäude ein KfW-Effizienzhaus wird. Der individuelle Sanierungsfahrplan enthält Vorschläge entweder für eine Komplettsanierung oder zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung sukzessive angehen will. Alle Ergebnisse werden für den Kunden nachlesbar in einem sogenannten Energieberatungsbericht zusammengefasst. Hierzu gehören auch die voraussichtlichen Investitionskosten und möglichen Fördermittel.

Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, die eine energetische Sanierung planen, erhalten für eine Energieberatung von der BAFA einen Zuschuss von 1.300 Euro. Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, wobei der Beratungsempfänger immer einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst zu tragen hat. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegen.

Und wie schon unter „Beantragung der KfW-Förderung“ ausgeführt, wird nicht nur die Energieberatung bezuschusst, sondern auch die Baubegleitung. Ein Baubegleiter stellt sicher, dass die Sanierung qualifiziert durchgeführt wird. Hier werden durch die KfW bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen, maximal 4.000 Euro.

Der Antrag auf Zuschuss muss vor Beginn der Beratung durch den Energieberater bei der BAFA gestellt werden. Energieberater bei Ihnen vor Ort finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

Steuererleichterungen für energetische Sanierung seit Januar 2020

Die bereits bestehenden Anreizprogramme für energetische Sanierungen werden zwar gut angenommen. Doch um die von der Bundesregierung ausgegebenen und von Teilen der Gesellschaft, wie beispielsweise bei den von Greta Thunberg initiierten „Fridays for Future“, angemahnten Klimaschutzziele zu erreichen, sind weitere Anstrengungen notwendig. Daher bietet die Bundesregierung seit diesem Jahr auch steuerliche Erleichterungen. Sie können in Anspruch genommen werden, sofern keine Förderungen der KfW oder BAFA genutzt werden.

Voraussetzungen sind, dass es sich um die Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum handelt, die Immobilie älter als zehn Jahre ist und sich mit der Sanierung die Energieeffizienz des Hauses verbessert. Die Maßnahme muss von Fachunternehmen ausgeführt und nachgewiesen werden. Eigenleistungen unterliegen nicht der Steuerbegünstigung. Steuerlich geförderte Maßnahmen sind

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken oder Fassaden,
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung der Heizungsanlage,
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen,
  • Einbau von smarter Technik zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

Gefördert werden sowohl einzelne als auch mehrere Maßnahmen, unabhängig davon, ob sie zeitgleich oder nacheinander durchgeführt werden. Insgesamt lassen sich hierfür 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro, über drei Jahre von der Steuerschuld des Hausbesitzers absetzen. In den ersten beiden Jahren sind es sieben Prozent und im dritten Jahr sechs Prozent der maximalen Investitionssumme von 200.000 Euro.

Da ein fachlich qualifizierter Energieberater dazu beiträgt, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt werden, können auch 50 Prozent der Kosten für den Energieberater von der Steuerschuld abgezogen werden. Eine Energieberatung ist für die steuerliche Geltendmachung der Sanierungsmaßnahme jedoch nicht verpflichtend. 

Interessant ist der Steuerbonus dann, wenn andere Förderungen nicht zum Tragen kommen, also die Aufwendungen nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder durch geförderte Maßnahmen berücksichtigt worden sind. Er gilt für Sanierungen, die bis spätestens 31. Dezember 2029 abgeschlossen sind. Für die Geltendmachung muss beim Finanzamt eine Bescheinigung eines Fachunternehmens eingereicht werden, das die Arbeiten nach den geltenden Anforderungen umgesetzt wurden.

Passende Förderung noch einfacher finden

Um sich schneller und einfacher im Förderdschungel zurechtzufinden, steht für alle Interessierte der neue Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bereit. Hier finden Sie für Ihr Vorhaben mit wenigen Klicks das geeignete Beratungs- und Förderangebot rund um die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Regionale Förderung durch Bundesländer, Städte und Kommunen

Neben Bund, KfW und BAFA unterstützen auch die Bundesländer, Städte und Kommunen Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung mit interessanten Programmen. Diese findet man einerseits in regionalen Förderdatenbanken, in denen die zur Verfügung stehenden Förderungen aufgelistet sind, oder man fragt direkt bei der Stadt oder Kommune nach.

Sämtliche Förderungen hängen zum einen von der aktuellen Haushaltslage des Staates ab und unterliegen politischen Entscheidungsprozessen. Andererseits werden oftmals auch kurzfristig Förderungen initiiert, wenn es hierfür aktuelle Erfordernisse, wie beispielsweise zu Coronazeiten, gibt. So sind einige Programme zeitlich begrenzt, andere werden aktualisiert, neu hinzugefügt oder gestrichen. In jedem Fall unterliegen Förderprogramme einer großen Dynamik bzw. Veränderungen. Von daher beziehen sich die Informationen im vorliegenden Ratgeber zum Stand August 2020. Wer eine Förderung für seine Sanierungsmaßnahme möchte, sollte immer auf aktuelle Informationen zum gegebenen Zeitpunkt achten und sich am besten an einen qualifizierten Energieberater oder Architekten wenden, um das geeignete aktuelle Förderprogramm für die individuelle Baumaßnahme zu finden.

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