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RATGEBER

Rückzugsort Kleingarten: Versicherung, Rechte und Pflichten für Laubenpieper

Kleingärtnern ist „in“, nicht erst seit Corona. Wo früher vermehrt Ältere aktiv waren, hört man heute Kinder lachen und junge Menschen sich unterhalten. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Parzelle richtig versichern und welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Gießkanne im Gegenlicht, ein Beet mit noch jungen Pflanzen wird gegossen. Romantische Ansichten in das Leben mit Schrebergarten.

Im Schrebergarten wird in erster Linie gegärtnert. Die Aussicht auf eigenes Gemüse und Obst, aber auch genügend Platz zum Spielen und Entspannen, kurz einem Leben in der Natur zieht heute wieder viele junge Familien in die Schrebergärten. Die Wartelisten der Kleingartenvereine sind häufig sehr lang.

 

Woher kommt der Begriff Schrebergarten?

Schreber ist der Nachname des Leipziger Orthopäden und Hochschullehrers Daniel Gottlob Moritz Schreber (1808 - 1861). Der Begriff „Schreber“ bezog sich zunächst aber nicht auf das Gartenwesen, sondern auf eine Gesundheits- und Erziehungslehre. Die „Schrebergärten“ gehen nicht auf Moritz Schrebers Initiative zurück, sondern auf die seines Schwiegersohns. Wohl aber die „Schrebervereine“. Ihr Ziel war es, Kinder durch Bewegung, Sport, Licht, Luft und Sonne zu ertüchtigen und zu erziehen. Auf dafür vorgesehenen Flächen wurden nach und nach auch Beete angelegt und Gärten geschaffen. Später wurden diese in Parzellen abgeteilt und damit zu abgezäunten Privatflächen für Familien.

Wozu dienen Kleingärten und Gartenlauben?

Über 900.000 Kleingärten mit mehr als 40.000 Hektar Nutzfläche gibt es laut Schätzungen zurzeit in Deutschland. Mehr als 5 Millionen Menschen halten sich in Schrebergärten auf. Organisiert sind die Gärten zum größten Teil in Kleingartenvereinen. Rund 14.000 dieser Organisationen existieren in Deutschland. Trotz der großen Anzahl an Gärten ist ein solcher Garten besonders in Ballungsräumen nicht einfach zu bekommen. So beträgt die Wartezeit auf eine Parzelle in Berlin derzeit oft mehrere Jahre.

In Zeiten der Industrialisierung Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts lebten viele Arbeiter in äußerst beengten Wohnverhältnissen ohne Zugang zu Grünflächen. Mangelernährung und Krankheiten prägten das Leben. In diesen Zeiten begann der große Boom der „Gärten für die Armen“.  Ihnen sollte durch die Gartenpacht ermöglicht werden, ihre Ernährungssituation zu verbessern und die Vorzüge von Luft, Sonne und Platz zu erhalten. Auch ihr Einkommen konnten die Menschen durch den Verkauf ihrer Gartenprodukte aufbessern.

Nach den Weltkriegen kam den Produkten aus Schrebergärten ebenfalls eine große Bedeutung zu.

Und heute? Existenzielle und gesundheitliche Gründe sind in den Hintergrund getreten. Leidenschaftliche Laubenpieper schwören aktuell auf diese Vorzüge der Kleingärtnerei:

  • Erholung in und Kontakt mit der Natur
  • Stressabbau von Arbeitsalltag und Großstadtlärm
  • Erlebnis des Kreislaufs aus Säen, Wachsen, Reifen und Ernten
  • Anbau von eigenem Obst und Gemüse
  • Freizeitbeschäftigung für Jung und Alt
  • Kontaktaufbau und pflege
  • Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der Tier und Pflanzenwelt
  • Verbesserung des Klimas

In der heutigen Zeit der Klimaerwärmung ist der Einfluss auf unsere Umwelt durch Schrebergärten ein besonders wichtiges Thema. Passend dazu hat der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. im Januar 2021 ein Positionspapier herausgebracht. Die Publikation enthält eine Reihe von „Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Kleingärten“.

Wie kann ich einen Schrebergarten pachten?

Wie komme ich an einen der begehrten Schrebergärten? Das ist wohl die erste Frage, die sich Interessenten stellen. Zum Beispiel über das Internet. Die Schrebergartenvereine und die Landesverbände bieten auf ihren Websites freie Parzellen an. Die vollständigen Kontaktdaten zu einzelnen Landesverbänden und einzelnen Vereinen finden Sie auf der Seite des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG). Sie können natürlich auch telefonisch anfragen. Wenn Sie so einen freien Kleingarten gefunden haben, müssen Sie in der Regel ein Bewerbungsformular ausfüllen und sich dann auf die Warteliste setzen lassen. Oft werden Sie bei der Bewerbung gebeten, bereits einige Fragen zu beantworten. Sind Sie bereit, eine baufällige Gartenlaube abzureißen? Welche Ablösesumme können Sie bezahlen? Sogar Fragen nach Familie, Haustieren und die eigene Kleingärtnervergangenheit kommen vor.

Manche Kleingärten werden sicherlich auch durch Mundpropaganda – unter der Hand – weitergegeben, obwohl die Kleingartenverbände sich dagegen verwehren. Sie betonen, dass Privatpersonen keinen Einfluss auf die Verpachtung von Gartenparzellen haben. Auch Inserate in regionalen Zeitungen gibt es. Halten Sie also stets Augen und Ohren offen, wenn Sie an einem Schrebergarten interessiert sind.

 

Rechte und Pflichten im Schrebergarten – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wo sind Rechte und Pflichten bezüglich Kleingärten geregelt?

Die oberste Rechtsgrundlage in Sachen Schrebergarten ist das Bundeskleingartengesetz. Es enthält auch ergänzende Vorschriften zu den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in Sachen Pachtvertrag und Vereinsrecht. Wie die Rechte und Pflichten in dem jeweiligen Verein geregelt sind, ist in der Vereinssatzung festgehalten.

Muss ich bestimmte Pflanzen anbauen?

Ja, Sie müssen auf mindestens einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse anbauen. Diese Fruchtquote ist nicht aus der Luft gegriffen – sie muss vom Vereinsvorstand überprüft werden. Stellt dieser bei zu vielen Parzellen einen Mangel fest, kann der ganzen Kolonie durch den Eigentümer gekündigt werden. Reine Spielwiesen oder Ziergärten sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Wie groß darf die Gartenlaube sein – und darf ich darin wohnen?

Die Gartenlaube darf maximal 24 qm2 Grundfläche haben und in der Regel darf sie ohne Genehmigung 2,5 bis 3 Meter hoch sein. Ab und zu in der Laube zu übernachten ist erlaubt, zum Beispiel in den Ferien und an Wochenenden. Dauerhaft wohnen dürfen Sie dort nicht. Darum dürfen bestimmte Anlagen, die für dauerhaftes Wohnen sprechen, nicht installiert werden: Heizungsanlagen und Satellitenschüsseln zum Beispiel.

Darf ich einen Steingarten anlegen?

Nein, Steingärten entsprechen nicht der kleingärtnerischen Nutzung. Sie dürfen nicht in einer Kleingartenparzelle angelegt werden.

Muss ich Mitglied im Kleingartenverein werden?

Ja, das müssen Sie. Die Mitgliedschaft im Kleingartenverein ist die Voraussetzung für die Pacht einer Gartenparzelle. Neben der Entrichtung des Jahresbeitrags haben Vereinsmitglieder außerdem in der Regel die Pflicht, sich an der Pflege der Gemeinschaftsflächen zu beteiligen.

Ist mein Pachtvertrag befristet?

Pachtverträge in Kleingärten sind in aller Regel nicht befristet.

Welche Kosten fallen für einen Kleingarten an?

Wenn Sie einen Kleingarten übernehmen, fällt zunächst meist eine Ablösesumme an. Diese kann frei verhandelt werden. Hinzu kommt die Aufnahmegebühr für die Vereinsmitgliedschaft. Jährlich fällt der Pachtzins an, hier müssen Sie je nach Stadt oder Kommune mit etwa 50 bis 250 Euro im Jahr rechnen. Bei den Nebenkosten kommen die meisten Kleingärtner auf 200 bis 350 Euro. Dazu kommen individuelle Stromkosten. Für Basisversicherungen können Sie mit 40 bis 45 Euro rechnen.

 

Kleingartenversicherung: Was Sie wissen sollten

Vielfach wird angenommen, dass für den Kleingarten in Sachen Gartenversicherung das Gleiche wie für den Garten am Wohnhaus gilt. Stimmt das?

Ist mein Schrebergarten über meine Wohngebäude- und Hausratversicherung mitversichert?

Wenn ein Garten direkt an ein Wohnhaus angrenzt, ist er über die Hausratversicherung  und die Wohngebäudeversicherung  normalerweise mitversichert.

Für Kleingärten gilt das nicht. Damit Garten, Laube und darin befindliche Gegenstände gegen Schäden durch Naturgewalten, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, eventuelle Glasschäden und Vandalismus geschützt sind, müssen Sie eine eigenständige Kleingartenversicherung abschließen. Verpflichtet sind Sie dazu aber nicht. Da Kleingärten oft über längere Zeiträume unbeaufsichtigt und somit Gefahren wie Einbruch oder Brandstiftung ausgesetzt sind, kann sich eine Schrebergartenversicherung lohnen. Neben einer Basisversicherung lassen sich individuell Versicherungsmodule ergänzen. So kann die Versicherung perfekt auf Ihren Kleingarten zugeschnitten werden.

Was kostet eine Kleingartenversicherung?

Die Kosten für die Versicherung Ihrer Gartenparzelle kommen auf den Anbieter und die Gesamtversicherungssumme an. Wer die Gartenlaube zum Beispiel neu erstellt oder teure Geräte und Möbel angeschafft, lohnt es sich unter Umständen, die Summe zu erhöhen. Damit steigen dann auch die Versicherungsbeiträge. Insgesamt sind die Kosten aber überschaubar. Eine Basisversicherung ist oft schon für ca. 40 Euro pro Jahr zu haben. Viele Kleingartenvereine bieten ihren Mitgliedern auch den Beitritt zu ihrer Gruppenversicherung an. Hier können Sie oft noch etwas Geld sparen.

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