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RATGEBER

Mietnomaden erkennen: So schützen Vermieter sich vor Einmietbetrug

Gepflegt, bodenständig und seriös. So treten Mietnomaden auf, wenn sie eine Wohnung anmieten wollen. Ihr Vorgehen hat System: Einmietbetrüger wechseln regelmäßig die Mietwohnung, ohne jemals Miete zu zahlen. Wie Sie sich als Vermieter vor Mietbetrug schützen.

Nach außen seriös schüttelt der Mietnomade dem ahnungslosen Vermieter die Hand. Die gekreuzten Finger hintern Rücken machen deutlich, dass er gar nicht die Absicht hat, die Miete zu zahlen und sich an den Vertrag zu halten.

Mietnomaden verstehen sich darauf, seriös zu erscheinen. Der ahnungslose Vermieter freut sich einen solventen und seriösen Mieter gefunden zu haben. Der Mietvertrag ist schnell unterschrieben. Aber: Die gekreuzten Finger machen deutlich, dass der Mietnomade gar nicht die Absicht hat, Miete zu zahlen. Das kann für den Vermieter sehr teuer werden.

 

Was sind Mietnomaden?

Nomaden sind im ursprünglichen Sinn Menschen, die nicht an einem festen Ort wohnen. Stattdessen ziehen sie nach einer gewissen Aufenthaltszeit weiter in eine andere Gegend. Dort finden sie Arbeit oder ihr Vieh frisches Gras. Sie sichern so ihren Lebensunterhalt.

Und Mietnomaden? Ziehen auch von Ort zu Ort, genauer gesagt von einer Mietwohnung in die nächste. Der bildliche Vergleich passt. Was sie von traditionellen Nomaden unterscheidet, sind ihre kriminellen Absichten. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen mieten die Betrüger eine Wohnimmobilie an: Sie geben sich gepflegt, bodenständig, seriös und zahlungsfähig. Dabei haben Mietbetrüger nicht die Absicht, jemals Miete zu zahlen. Als Vermieter können Sie die Mietzahlung zwar einklagen. Doch was, wenn Ihr Mieter zahlungsunfähig oder gar unbekannt verzogen ist? Dann sind die Chancen auf Rückzahlung gleich null.

Mietrückstände entstehen und Sie als Vermieter können in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Aber nicht allein die Mietausfälle sind das Problem. Als Vermieter haben Sie das Recht, außerordentlich zu kündigen, wenn keine Miete gezahlt wird (siehe § 543 BGB). Doch Mietnomaden ziehen oftmals trotz Kündigung des Mietvertrags nicht aus. Die Folge: Kosten für Kündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung kommen auf Sie zu. Und als wenn das nicht genug wäre, hinterlassen Mietnomaden den Wohnraum nicht selten verwüstet, verschmutzt und beschädigt: Sie müssen sich als Vermieter um die Entrümpelung, Reparaturen und Renovierung kümmern. Noch mehr Kosten, bis neue Mieter einziehen können.

 

Mietnomaden erkennen – Wie entscheide ich mich für den richtigen Mieter?

Bevor Sie in die Falle tappen, sollten Sie sich unsere Tipps zu Herzen nehmen. So können Sie sich als Vermieter wirksam schützen:

 

Verschaffen Sie sich stets einen persönlichen Eindruck

Wer ist die Person, die in mein Haus einziehen möchte? Für Vermieter eine entscheidende Frage. Nicht nur, um sich vor Mietbetrügern zu schützen. Neben finanziellen Fragen sollte der potenzielle Mieter auch zur Hausgemeinschaft passen. Bestehen Sie auf einem persönlichen Kennenlernen. Lassen Sie keine Ausflüchte gelten – egal, wie sympathisch sich der Interessent am Telefon anhört.

 

Verlangen Sie eine Mieterselbstauskunft in schriftlicher Form

Als Vermieter können Sie von Mietinteressenten persönliche Informationen in schriftlicher Form verlangen, die Mieterselbstauskunft. Sie hilft Ihnen, ein Bild über Lebensumstände und Einkommenssituation des möglichen Mieters zu erhalten. Die Abfrage über eine Mieterselbstauskunft ist ein probates Mittel, um Mietnomaden zu identifizieren. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Potenzielle Mieter sind also nicht zur Auskunft verpflichtet. Lehnt eine Person eine Mieterselbstauskunft ab – aus welchen Gründen auch immer – haben Sie aber die Freiheit, sie aus dem Interessentenkreis auszuschließen.

Diese Themen können Sie in einer Selbstauskunft für Mieter abfragen:

  • Angaben zur eigenen Person wie Name, Adresse, Geburtstag
  • Anzahl der Bewohner
  • Nutzung des Mietraums (Haustiere, Raucher/ Nichtraucher, gewerbliche Nutzung)
  • Beruf, Arbeitsverhältnis, Einkommen, Arbeitgeber
  • Schuldenfreiheit (wobei Einschränkungen bei Fragen nach eidesstattlicher Erklärung oder Insolvenz bestehen)

Darf man als Vermieter alles fragen? Nein, nur Fragen mit berechtigtem Interesse sind zulässig. In Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung DSGVO ist geregelt, was als berechtigtes Interesse gilt. Werden diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, haben Sie als Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

Bei unzulässigen Fragen hat der Interessent das Recht auf Lüge. Nicht wahrheitsgemäß dürfen Fragen zu folgenden Themen beantwortet werden:

  • Religion
  • sexuelle Orientierung
  • Vorstrafen
  • Hobbys
  • Behinderung
  • Gesundheit bzw. Krankheit (inkl. Suchterkrankungen)
  • Familienplanung
  • politische Gesinnung
  • Mitgliedschaft in Mietervereinen
  • Nationalität bzw. ethnische Zugehörigkeit

 

Verlangen Sie Einkommensnachweise

Um die Höhe der Einkünfte des potenziellen Mieters einschätzen zu können, sollten Sie sich Gehaltsnachweise vorlegen lassen. Mietnomaden versuchen dies zu umgehen und machen in puncto Einkommen oft unwahre Angaben. Von Selbstständigen können Sie den Einkommensteuerbescheid oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung verlangen.

Überprüfen Sie die Schuldenfreiheit durch einen Bonitätsnachweis

Die Bonität von Mietinteressenten ist schwer einzuschätzen. Mietnomaden nutzen kreative Methoden, um eine hohe Bonität vorzutäuschen. Gut, dass es Auskunfteien wie die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, kurz SCHUFA gibt. Der SCHUFA-Bonitätscheck hilft Ihnen, unseriöse Interessenten auszusortieren. So können sie erkennen, ob es negative Zahlungs- und Vertragsinformationen zu einer Person gibt. Hierzu gehören auch Schwierigkeiten bei Mietzahlungen.

Die benötigten Informationen können potenzielle Mieter online selbst abrufen und an Sie weitergeben. Neben dem Marktführer SCHUFA gibt es weitere Bonitätsauskunfteien wie zum Beispiel Creditreform, Boniversum oder infoscore.

 

Mietschuldenfreiheit überprüfen: Verlangen Sie eine Mietschuldenfreiheitsversicherung

In einer Mietschuldenfreiheitsversicherung bestätigt der vorherige Vermieter seinem Ex-Mieter, dass es keine Probleme bei der Mietzahlung gegeben hat: Im Idealfall wurde die Miete vertragsgerecht entrichtet und Mietschulden bestehen nicht. Um diese Bescheinigung müssen Sie sich nicht kümmern. Es ist Sache des Interessenten, sich diese vom Vor-Vermieter oder der Hausverwaltung ausstellen zu lassen.

 

Werden Sie stutzig, wenn keine Mietsicherheit gezahlt wird

Probleme mit der Mietsicherheit tauchen frühestens nach Abschluss des Mietvertrags auf. Denn die Mietkaution ist – wenn sie eine Geldsicherheit ist – erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. So regelt es § 551 Abs. 2 S. 2 BGB. Der Mietvertrag ist dann bereits geschlossen.

 

Gibt es eine Mietnomaden-Liste in Deutschland?

Eine Mietnomaden-Liste oder ein Register über Einmietbetrüger gibt es übrigens nicht. Wäre es nicht praktisch, anhand einer schwarzen Liste Mietnomaden einfach zu identifizieren? Noch bevor sie Schaden anrichten? Zwar existieren Anbieter für solche Datenbanken. Ihre Seriosität ist jedoch zweifelhaft, denn solch ein „Online-Pranger“ zum Melden von Privatpersonen ist in Deutschland illegal. Grund ist das Datenschutzgesetz.

 

Fazit: Sammeln Sie so viele Informationen wie möglich, um Mietnomaden frühzeitig zu erkennen!

Tragen Sie so viele Auskünfte wie Sie können zusammen, wenn ein Mietinteressent sich vorgestellt hat. Alle von uns beschriebenen legalen Möglichkeiten bringen Sie einen Schritt weiter. Je mehr Sie über die finanzielle Situation von potenziellen Mietern wissen, desto eher können Sie Mietnomaden erkennen und aus dem Interessentenkreis ausschließen. Wenn alles in Ordnung zu sein scheint, Sie aber ein schlechtes Gefühl haben, sollten Sie noch einmal in Ruhe nachdenken. Lassen Sie sich auf keinen Fall zur Vertragsunterzeichnung drängen!

 

Mietnomaden-Versicherung – Schutz für Immobilienbesitzer

Trotz aller Vorsicht können Sie als Immobilienbesitzer oder Hausverwalter an Mietnomaden geraten. Gut, dass Sie bei der GEV die passenden Versicherungen finden:

Die Wohngebäudeversicherung  sichert Vermieter gegen finanzielle Verluste ab: Mit dem Zielgruppenmodul VermieterPlus sind Sie durch die Mietausfall-Zusatzdeckung gegen Mietverluste geschützt. Das ist wichtig, wenn durch Reparatur- und Renovierungsarbeiten die Wohnung zeitweise nicht vermietet werden kann. In der Haus- und Grundhaftpflichtversicherung sind durch Mietnomaden verursachte Sachschäden abgedeckt.

Wichtig zu wissen: Die Mietnomaden-Versicherung bewahrt Sie auch vor finanziellen Verlusten durch Mietausfälle, die nicht vorsätzlich entstanden sind.

 

Ausblick: Mietnomaden loswerden – Wie bekomme ich einen Einmietbetrüger aus der Wohnung?

Was tun, wenn ein Mietnomade es in Ihre Wohnung geschafft hat? Wie Sie sich gegen Mietnomaden wehren können und sie loswerden, lesen Sie hier in einem der nächsten Ratgeber. Erfahren Sie dann unter anderem:

  • welche Schritte Sie gehen müssen, um Mietnomaden aus der Wohnung zu bekommen,
  • ob eine Versorgungssperre durch Vermieter rechtlich zulässig ist,
  • und was Sie zu Anzeige und Zwangsräumung wissen müssen.

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