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RATGEBER

Unterschiede – Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert

Was unterscheidet Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert? Wie werden sie berechnet? Erfahren Sie alles Wissenswerte im Ratgeber der GEV-Versicherung.

Wie unterscheiden sich Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert?

Was bedeuten Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert bei einer Versicherung? Wie klären auf!

 

Unterschiede – Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert

Wer seiner Sachversicherung einen Schaden meldet, kann in der Regel mit einer raschen Abwicklung rechnen. Aber wie wird der Wert von beschädigten oder zerstörten Gegenständen eigentlich festgelegt? Wir informieren Sie über die Begriffe Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert bei Sachversicherungen.

 

Der Versicherungswert

Für zu versichernde Güter gibt es in der Versicherungswirtschaft unterschiedliche Wertbegriffe: Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert. Um diese Ausdrücke zu verstehen, muss der Begriff „Versicherungswert“ genauer betrachtet werden. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird in Paragraph 88 der Versicherungswert bei Sachversicherungen definiert:

„Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Versicherungswert, wenn sich die Versicherung auf eine Sache oder einen Inbegriff von Sachen bezieht, der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat.“

Der Versicherungswert wird im Versicherungsvertragsgesetz also als Zeitwert definiert. Dieser Begriff kann von Versicherungen in ihren jeweiligen Versicherungsverträgen jedoch auch anderweitig vereinbart werden. Meistens geht es dabei um die Unterscheidung zwischen Neuwert und Zeitwert.

 

Was bedeutet Neuwert bei Versicherungen?

Im Versicherungsrecht ist mit Neuwert der Wert gemeint, den man am Tag des Schadens aufbringen muss, um einen gleichartigen neuen Gegenstand wiederzubeschaffen oder herzustellen. Dabei muss der Gegenstand die gleiche Art, Güte und Funktion haben. Wieviel er ursprünglich gekostet hat ist dabei nebensächlich. Es handelt sich also um eine Entschädigung zum Neuwert.

Kosten für eine gleichwertige Neuanschaffung = Neuwert

Die Hausratversicherung ist eine solche Neuwertversicherung. Sie tritt ein, wenn versicherte Gegenstände des Hausrats beschädigt, zerstört oder gestohlen wurden. Die Hausratversicherung zahlt generell immer den Neuwert (Neuwertentschädigung).

Bei technischen Geräten wie Fernsehern oder Handys kann der Neuwert, den die Versicherung auszahlt, zum Beispiel vom ursprünglichen Anschaffungspreis abweichen: Ein vor 15 Jahren angeschaffter Flachbildfernseher mit 50 Zoll Bildschirmdiagonale – damals das modernste Modell ­– hat 2.000 Euro gekostet. Heute kosten Modelle gleicher Art, Güte und Funktion oft nur 500 Euro. Die Hausratversicherung muss in diesem Beispiel also nicht mehr als 500 Euro ersetzen.

Bei anderen Gegenständen wie Antiquitäten oder Kunstobjekten kann der Anschaffungspreis ebenfalls meist nicht als Maßstab genommen werden, denn Ihr Wert steigt in der Regel im Laufe der Zeit. Der Versicherer muss also eine Entschädigung für die Wiederbeschaffung gleichwertiger Gegenstände zahlen.

Grundsätzlich ist es schwierig, Preis- und Marktentwicklungen exakt zu erfassen und Neuwertentschädigungen zu berechnen. So kommt es immer wieder zu Über- oder Unterregulierungen von Schäden. Sachverständige können im Zweifelsfall bei der der Schadensbewertung helfen.

 

Was bedeutet Zeitwert bei Versicherungen?

Der Zeitwert bezeichnet den Wert einer Sache nach einer unbestimmten Nutzungszeit zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalls. Er wird typischerweise bei der Regulierung von Schäden in der privaten Haftpflichtversicherung und der Kfz-Versicherung verwendet. Der Zeitwert bildet den Gegenbegriff zum Neuwert.

Durch die Auszahlung des Zeitwertes kann sich der Versicherte einen angemessenen Ersatz für den beschädigten oder zerstörten Gegenstand besorgen. Da es für Versicherungen schwierig ist, für jeden Einzelfall den Wertverlust und damit den Zeitwert genau zu berechnen, wird die mittlere Nutzungsdauer zugrunde gelegt.

 

Wie wird der Zeitwert berechnet?

Zur Berechnung des Zeitwerts – auch Zeitwertermittlung genannt – muss zunächst der Neuwert eines Gegenstandes bekannt sein. Von diesem Wert wird für Alter, Gebrauch und Abnutzung eine bestimmte Summe, die Wertminderung, abgezogen. Diese Differenz bildet dann den Zeitwert. Der Zeitwert ist demnach der Wert der versicherten Sache zum Schadenszeitpunkt.

So können Sie den Zeitwert berechnen:

Zeitwert = Neuwert - Wertminderung aufgrund von Alter und Abnutzung

Die Höhe des Wertverlustes wird von Versicherungen je nach Sparte durch prozentuale Pauschalabzüge festgelegt. Eine individuelle Festsetzung für jeden Einzelfall wäre zu aufwändig. Es wird also je nach Alter und weiteren Faktoren ein spezifischer prozentualer Wertverlust angenommen.

 

Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?

Der Begriff Wiederbeschaffungswert wird unterschiedlich genutzt. In der Hausratversicherung sind Neuwert und Wiederbeschaffungswert in der Regel gleichbedeutend.

Anders sieht es bei Kfz-Versicherungen aus. Hier ist der Wiederbeschaffungswert eine wichtige Messgröße zur Schadensregulierung. Gerade bei Gebrauchtwagen ist die Wertermittlung komplex: Preisunterschiede lokaler Märkte, seltene Ausstattungsvarianten, unterschiedlicher Kilometerstand und Pflegezustand machen Autos schwer vergleichbar. Den Zeitwert als Schadensregulierung auszuzahlen würde hier zu kurz greifen. Denn der Zeitwert ist in diesem Fall der mögliche Verkaufswert des Wagens bevor der Schaden eingetreten ist. Der Wiederbeschaffungswert bildet die Anschaffungskosten ab und ist daher höher: Der Aufwand, ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden, eventuelle Händlernebenkosten oder Garantiekosten kommen hinzu.

So können Sie den Wiederbeschaffungswert berechnen:

Wiederbeschaffungswert = Kosten für vergleichbaren Gegenstand + Beschaffungsnebenkosten

 

Was bedeutet „gleitender Neuwert“ bei der Wohngebäudeversicherung?

Der „gleitende Neuwert“ wird heute bei den meisten Wohngebäudeversicherungen angewandt. Er geht von einem Betrag aus, der notwendig ist, um ein Gebäude in gleicher Art und Güte wiederherzustellen. Der Grundsatz der gleitenden Neuwertversicherung bildet dafür den versicherungsmathematischen Grundsatz des Versicherungsvertrages.

Wohngebäude sind Gegenstände, die hohen Wertsteigerungen unterliegen können. Daher kann es dazu führen, dass der Verkehrswert höher ist, als der Versicherungswert, bzw. der Wiederaufbauwert zum Neuwert. Wenn die objektiven Angaben zum Wohngebäude (z. B. Baujahr, Wohnfläche etc.) richtig angegeben werden, wird ein Unterversicherungsverzicht gewährt. Hier greift der gleitende Neuwert. Die Wertsteigerung für den Wiederaufbau wird jährlich automatisch nach dem Baupreisindex des statistischen Bundesamts angepasst. Auch eventuelle Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen werden einkalkuliert. Diese Anpassungen wirken sich sowohl auf den Versicherungsbeitrag als auch auf die Versicherungsleistung aus.

Bei der Wohngebäudeversicherung der GEV wird dieses Prinzip unter dem Namen „Gleitende Neuwertversicherung Plus“ angewandt.

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