GEWÄSSERSCHADEN-HAFTPFLICHT

GEWÄSSERSCHADEN-HAFTPFLICHT

Informationen zur Versicherung

Mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sind Sie als Inhaber einer Anlage, in der gewässerschädliche Stoffe gelagert werden, optimal abgesichert. Ob Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden – alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen, die bei der Lagerung und Verwendung entstehen können, sind hiermit abgedeckt.
Die GEV bietet Ihnen jedoch noch zahlreiche weitere Leistungen zum Thema „Bauen und Wohnen“. Von der Wohngebäudeversicherung für Haus- und Grundeigentümer, über die Hausratversicherung zum Schutz Ihres Haushaltsinventars bis zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in verschiedenen Tarifvarianten.
Zu den einzelnen Versicherungen und Tarifen beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unserem Beratungsteam gern. Unser persönliches Beratungsteam erreichen Sie unter der Telefonnummer 040 3766 3366.

3 Gründe für unsere Gewässerschadenversicherung

1 UMFANGREICHER SCHUTZprofitieren Sie als Hauseigentümer von unseren umfangreichen Leistungen
2 GEWÄSSERSCHADENRISIKO BEITRAGSFREIin unserer Privathaftpflicht enthalten
3 WIR VERTRETEN IHRE INTERESSENwir unterstützen Sie bei der Aufklärung des Schadens

Unsere Gewässerschaden­haftpflichtversicherung

Häufige Fragen

Wer als Hauseigentümer mit einer Ölheizung heizt, dem sollte bewusst sein, dass ein undichter Öltank enorme finanzielle Folgen haben kann. Das Problem: Wenn Öl ins Erdreich sickert, werden der Boden und das Grundwasser kontaminiert. Der verseuchte Boden muss ausgebaggert und als Sondermüll entsorgt werden. Und das kann viel kosten. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung kommt für diese finanziellen Folgen auf, wenn die Ansprüche berechtigt sind.
Die Gewässerhaftpflichtversicherung deckt die biologische, chemische und physikalische Veränderung der biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers ab. Mitversichert sind unter anderem Rettungskosten, auch erfolglose, Allmählichkeitsschäden an unbewegten Sachen des Versicherungsnehmers und Gutachterkosten auf Anweisung des Versicherers.
Das hängt davon ab, ob Sie selbst in Ihrem Haus wohnen, wie groß Ihr Öltank ist und wo sich der Öltank befindet. In den neuen Tarifen unserer Privathaftpflichtversicherung, ist das Gewässerschadenrisiko für über- und unterirdische Öltanks mit folgendem Fassungsvermögen mitversichert:
  1. Öltanks bis zu 5.000 Litern im Smart-Tarif
  2. Öltanks bis zu bis 10.000 Litern im Top-Tarif
  3. Öltanks über 10.000 Litern im Max-Tarif.
Voraussetzung für die beitragsfreie Mitversicherung in der Privathaftpflicht der GEV ist, dass Sie als Versicherungsnehmer ständig in dem Haus wohnen. In diesem Fall muss keine separate Gewässerschadenhaftpflicht abgeschlossen werden.
Natürlich weisen wir unberechtigte Ansprüche, die gegen Sie als unseren Versicherungsnehmer geltend gemacht werden, in Ihrem Namen zurück. In einem solchen Fall übernehmen wir für Sie den Rechtsschutz - notfalls auch vor Gericht. Bestimmte Risiken sind nicht versichert, da für diese besonderen Fälle, separate Absicherungen benötigt werden. Dies betrifft beispielswiese gewerblich genutzte Anlagen.

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ab 4,10 € mtl.

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