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Solarpflicht für Neubauten – was ist das und in welchem Bundesland gilt was?

Klimaschutzprogramm, Klimaziele, Klimaneutralität: Um die Energiewende voranzutreiben, könnte der Gesetzgeber bald bundesweit die sogenannte Solarpflicht einführen. Das bedeutet, dass Neubauten künftig mit einer Photovoltaikanlage oder Solarthermie ausgestattet werden müssen. Noch ist die Situation der Solarpflicht in den Bundesländern unterschiedlich. Lesen Sie hier, was bereits gilt, was kommt und was kommen könnte.

Monteur installiert fachmännisch eine Solaranlage. In vielen Bundesländern besteht bereits eine Solarpflicht bei Neubauten.

In einigen Bundesländern gibt es bereits eine Solarpflicht. Bald wird es auch zu einer bundesweiten Solarpflicht kommen. Worauf sollte man achten? Wichtig ist, dass der Einbau fachmännisch vorgenommen und umgehend dem Gebäudeversicherer gemeldet wird.

 

Was genau bedeutet Solarpflicht?

Ganz simpel gesagt: Neubauten müssen von vornherein mit Photovoltaikanlagen geplant und errichtet werden. Bei Wohnbestand bzw. bereits existierenden Immobilien könnte eine Nachrüstung mit diesen Solaranlagen im Rahmen von umfassenden Dachsanierungen verpflichtend werden.

Der Grund dafür ist, dass die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 erreichen möchte. Ein Zwischenziel, um bis 2045 klimaneutral zu sein. Zu den erneuerbaren Energien zählt neben Windkraft, Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme auch die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen – so wie es Photovoltaikanlagen auf Häuserdächern können. Insbesondere in Großstädten wie Hamburg, Frankfurt oder Berlin besteht großer Nachholbedarf bei der Belegung von Dachflächen mit solchen Solarmodulen. Aktuell sind dort laut einer Studie des Ökostrom-Anbieters LichtBlick weniger als 15 Prozent der Neubauten mit solchen Anlagen ausgestattet.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Photovoltaikanlage und einer Solarthermie?

Im vorläufigen Gesetzesentwurf wird von einer „Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen“ geschrieben. „Beim Neubau von Nichtwohngebäuden ist auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren.“ Und in Ergänzung: „Zur Erfüllung der Pflicht kann ersatzweise auch eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche installiert werden.“ 

Photovoltaikanlagen bezeichnet man auch als Solaranlagen. Sie werden ausschließlich zur Stromgewinnung genutzt. Eine Photovoltaik kann als Einzel- oder Komplettsystem auf dem Dach installiert werden. Solarthermische Anlagen hingegen dienen der Erzeugung von Warmwasser und Heizwärme.

 

Welche Vorteile bringt eine Solarpflicht?

Die Solarpflicht für neue Wohngebäude wäre tatsächlich ein großer Schritt für die Energiewende im privaten Sektor. Die Solaranlagen produzieren umweltfreundlich und kostengünstig Strom, Wärme oder Warmwasser. Doch für private Hausbesitzer stellt die Planung und Umsetzung der Solarpflicht auch einen finanziellen Mehraufwand beim Hausbau dar – auch wenn sich die Investition durch die aktuell rasant steigenden Kosten für fossile Energieträger schon nach wenigen Jahren amortisiert.

 

Welche Zusatzkosten kommen auf Hausbauer zu für Solaranlagen?

Eine Solarpflicht macht jedes Bauprojekt teurer. Derzeit werden die Mehrkosten auf 10.000 bis 20.000 Euro für Hausbauer geschätzt. In diesem Spektrum liegen die Preise für Photovoltaikanlagen bei einem Einfamilienhaus. Dank einer Kombination aus Stromkostenersparnis und sogenannter Einspeisevergütung (Einspeisung von nicht selbst verwendetem Solarstrom ins öffentliche Netz) können Eigenheimbesitzer die Investitionskosten abhängig von der Höhe der Einspeisevergütung theoretisch wieder hereinholen. Derzeit liegt sie bedauerlicherweise weit unter Marktwert. Der überschüssige Strom kann aber für den späteren Gebrauch gespeichert werden.

 

Gibt es Förderungen für Solaranlagen?

Sonnenenergie ist umweltfreundlich. Deshalb unterstützen Bund, Länder und Kommunen mit Geldern und Finanzierungsmöglichkeiten die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und fördern auch die Kosten für Planung und Installation. Eine Voraussetzung ist, dass ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist wird. Zolar.de zeigt einige bundesweite und bundeslandspezifische Fördermöglichkeiten auf.

Der Bundesverband der Solarwirtschaft fordert aber bereits bessere Förderungen und erhebliche bürokratische Vereinfachungen für Solaranlagen, um die angekündigte bundesweite Solarpflicht in der entsprechenden Geschwindigkeit umsetzen zu können.

Der Koalitionsvertrag verspricht in Bezug auf den Solarausbau: „Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern.“

 

Wie weit sind die einzelnen Bundesländer bei der Solarpflicht?

In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht bereits seit Anfang des Jahres für neue Nichtwohngebäude wie Lagerhallen oder Bürohäuser, seit dem 1. Mai ist dort diese Pflicht auf alle Neubauten einschließlich privater Wohngebäude ausgeweitet worden. Weitere Bundesländer wie Niedersachsen, Hamburg und Berlin haben bereits Regelungen für 2023 getroffen, in Bayern, Sachsen oder Schleswig-Holstein liegen Entwürfe für die nächste Zeit vor. In einigen Bundesländern wie Hessen oder Thüringen ist noch nichts Konkretes geplant. Eine Übersicht, wie es sich in den einzelnen Bundesländern mit der Solarpflicht verhält, hat Wohnglueck.de erstellt.

Ob eine einheitliche bundesweite Solarpflicht kommt, steht noch nicht fest. Es ist aber durchaus wahrscheinlich, dass ein entsprechendes Gesetz für 2023 verabschiedet wird. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung heißt es: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“

 

Welche Fälle sind von der Solarpflicht ausgeschlossen?

Im bundesweiten Gesetzentwurf könnten Gebäude von Solarpflicht befreit werden, wenn eine Dachbegrünung nicht mit den Solar-Panels vereinbar wäre oder wenn generell eine Installation von Photovoltaikanlagen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Hauseigentümer könnten auch von der Vorschrift befreit werden, wenn auf den angrenzenden Außenanlagen oder der Fassade des Gebäudes bereits eine Solaranlage oder Solarthermie zur Stromerzeugung eingesetzt wird.

In Berlin sollen Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 50 Quadratmetern gänzlich ausgenommen werden von der Solarpflicht ab 2023. Dort heißt es auch, wenn sich die Installation einer Photovoltaikanlage aufgrund besonderer Gegebenheiten nicht rentiert, sind Befreiungen möglich.

In Baden-Württemberg gibt es eine Befreiung von der Solarpflicht, wenn „deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist“ und in Hamburg legt die Umweltbehörde „einen Amortisationszeitraum von 20 Jahren für die Anlagen zugrunde“.  Sollte es länger dauern, dass sich die Anschaffung rentiert entfällt die Solarpflicht. Ebenso, wenn die Installation technisch unmöglich sein sollte.

 

Gibt es Kritik an der Solarpflicht?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert in einem Positionspapier, die Solarpflicht für private Haushalte attraktiver zu machen. Der Verwaltungsaufwand sei zu hoch, die Vergütungssätze für eingespeisten Strom dagegen zu niedrig, zudem sei eine Besserstellung von Mieterstrom nötig, also dem Verkauf von Solarstrom an Mietparteien im Haus. Und letztlich brauche es bessere Förderprogramme und Ausbildungsbedingungen für Fachkräfte, um den flächendeckenden Ausbau und von Solaranlagen zu gewährleisten.

Die derzeit kontinuierlich steigende Nachfrage nach Solaranlagen könne aufgrund der aktuell angespannten Lieferzeiten in vielen Bereichen ebenfalls ein Problem werden.

Kritik gibt es auch zur nicht klar definierten Solarpflicht bei Dachsanierungen von Wohn- bzw. Gebäudebestand. Die Formulierung „Solarpflicht bei grundlegender Dachsanierung“ könnte bedeuten, dass Photovoltaikanlagen auf schlecht gedämmten Dächern installiert werden, um nach einigen Jahren wieder für teure Bau- und Dämmmaßnahmen wieder runter müssen. Das würde hohe zusätzliche Ausgaben für Hausbesitzer bedeuten und klimatechnisch alles andere als umweltfreundlich sein.

 

Gut abgesichert

Die Absicherung einer Photovoltaikanlage ist im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung möglich. Informieren Sie vor Inbetriebnahme der Anlage Ihren Wohngebäudeversicherer.

Abhängig vom jeweils vereinbarten Versicherungsschutz, können Schäden durch Diebstahl,  Sturm, Feuer oder Überspannung abgesichert werden. Auch Ertragsausfälle für einen bestimmten Zeitraum können übernommen werden, wenn kein Strom erzeugt und eingespeist werden kann, sofern der Schaden durch eine versicherte Gefahr (z.B. Sturm) eingetreten ist.

Aber auch die Anlage selbst kann Gefahren für Dritte verursachen. Für den Fall, dass sich beispielsweise infolge eines Sturms Teile der Anlage lösen und fremdes Eigentum beschädigen, sind Sie im Rahmen einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgesichert. Diese prüft den Leistungsanspruch und leistet ggf. Schadenersatz. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der GEV beinhaltet auch Schäden, die aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage heraus entstehen.

 

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