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RATGEBER

4 Tipps für Bauherren: Diese Versicherungen sollten Sie haben!

Nach der Planungsphase beginnt endlich die Bauphase des Eigenheims. Und damit geht es erst richtig los. Viele Gewerke sind dann teilweise gleichzeitig auf der Baustelle zu Gange. Und damit steigt auch das Risiko, dass etwas passiert. Mit den folgenden vier Versicherungen sind Bauherren gut beraten und abgesichert.

 Der Bau eines Hauses ist ein riesiges Unterfangen. Wichtig ist, dass die Baustelle, die Bauleistung und alle Bauhelfer gut abgesichert sind. Damit sind Bauherren gut beraten.

Alle Bauherren müssen darauf achten, dass alle Komponenten für einen erfolgreichen Hausbau stimmen. Dazu gehören auch Versicherungen. Fehlt eine, kann es sehr teuer werden.

Tipp 1: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Unfälle passieren auf einer Baustelle schnell. Durch Unachtsamkeit, durch Leichtsinn oder durch unzureichende Unfallschutzvorkehrungen. Und: Bauherren sind für die Sicherheit auf ihrer Baustelle verantwortlich! Passiert auf der Baustelle ein Unfall und wird ein Dritter, zum Beispiel ein Bauhelfer oder ein Passant verletzt, muss der Bauherr für diesen Schaden aufkommen, und zwar in unbegrenzter Höhe. Dies können Personen- aber auch Sachschäden sein, beispielsweise, wenn ein Sturm den Bauzaun auf das Nachbargrundstück drückt und das Rosenbeet zerstört. Gut, wenn Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung  abgeschlossen haben. Denn diese kommt für berechtigte Ansprüche auf und prüft auch die Rechtslage.
Schließen Sie diese Police vor Baubeginn ab, denn sie kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe der abgeschlossenen Deckungssumme auf.

GEV-Privathaftpflicht für kleinere Bauvorhaben

Wichtig: Haben Sie bereits als Bauherr eine Privathaftpflichtversicherung und planen nur ein kleines Bauvorhaben, z. B. einen Anbau oder einen Umbau, ist dieser häufig über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Hier hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Haftpflichtversicherers. Bei vielen Policen sind Bauvorhaben bis 50.000 Euro mitversichert. Bei der GEV sind – je nach Tarif – sogar Bauvorhaben bis 250.000 Euro über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Tipp 2: Bauleistungsversicherung

Ein ebenfalls wichtiger Versicherungsschutz für Bauherren ist die Bauleistungsversicherung. Schließlich kann der Bauherr seine Baustelle nicht nonstop bewachen und unvorhersehbare Schäden können durch höhere Gewalt, Vandalismus oder Konstruktions- und Materialfehler entstehen. Ein Sturm kann Mauerwerke umreißen oder bereits montierte Waschbecken oder Türen können gestohlen werden. Das ist ärgerlich und kostet Geld. Ebenfalls versichert sind Schäden, die durch Hagel, Starkregen, Überschwemmung oder Überflutung entstehen. Eine Bauleistungsversicherung kommt genau für solche Schäden auf und das während der gesamten Bauzeit.

Versicherungsbeiträge der Bauleistungsversicherung auf alle Beteiligten umlegen

Weil sowohl Sie als Bauherr als auch alle beteiligten Unternehmen durch die Bauleistungsversicherung geschützt sind, können die Versicherungsbeiträge anteilig auf alle umgelegt werden. Im Schadenfall gibt es keinen Streit zwischen dem Bauherrn und den Unternehmen. Denn wer den Schaden verursacht und zu verantworten hat, ist nicht von entscheidender Bedeutung. Allerdings muss die Kostenumlage vorab vertraglich geregelt sein. Meistens wird hier ein Prozentsatz – beispielsweise 2,4 % der Prämie – festgelegt, der dann von der Schlussrechnungssumme abgezogen wird. 

Tipp 3: Feuerrohbauversicherung

Alle Schäden kann die Bauleistungsversicherung nicht abdecken, da die Versicherungsbeiträge ansonsten zu hoch werden würden. So sind beispielsweise Schäden durch Brand und Blitzschlag nicht abgedeckt. Für diese Art von Beschädigung am Rohbau in der Bauphase gibt es die Feuerrohbauversicherung, die nach dem Bau in die Wohngebäudeversicherung übergeht. Die Wohngebäudeversicherung ist für alle Immobilieneigentümer ein absolutes Muss und viele Darlehensbanken verlangen die Absicherung des Eigentums durch eine Gebäudeversicherung. Schließlich kommt die Versicherung für Schäden auf, die am Gebäude oder Gebäudebestandteilen durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen.

 

Tipp 4: Rechtsschutzversicherung für Bauherren

Beim Bauen kann viel schiefgehen. Baumängel, Baufehler oder Pfusch am Bau sind den meisten Bauherren bekannt. Nicht selten kommt es auch zu einem Rechtsstreit mit dem Bauunternehmer, dem Architekten oder Handwerkern. Die Folge: unvorhergesehene Mehrkosten. Hier schützt die Rechtsschutzversicherung für Bauherren. Sie übernimmt in der Regel alle Kosten, die durch einen Rechtsstreit rund um das Bauprojekt entstehen, so zum Beispiel die Kosten für Anwälte, Gericht, Sachverständige, Zeugen oder auch, wenn nötig, die Kosten der Gegenseite. Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung ist speziell für private Bauherren, wobei die Selbstnutzung der Immobilie nicht unbedingt Voraussetzung ist. In der Rechtsschutzversicherung für Bauherren abgesicherte Objekte sind beispielsweise Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser mit maximal vier Wohnungen, aber auch Eigentumswohnungen oder Ferienimmobilien. Versichert sind u. a. der Kauf des Baugrundstücks, der Bau des Gebäudes oder eines Gebäudeteils sowie die baubehördlich genehmigungs- bzw. anzeigepflichtigen Veränderungen eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.

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