BAUHERREN-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

BAUHERREN-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Ihr Schutzengel bis zur Fertigstellung Ihres Bauprojektes

Baustellen stecken voller Risiken und Gefahren und Sie als Bauherr müssen dafür Sorge tragen, dass sich niemand auf Ihrer Baustelle verletzen kann. Trotz professioneller Planung kann eine hundertprozentige Sicherheit nicht gewährleistet werden. Sollte doch einmal etwas passieren, schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Ansprüchen anderer. Oft werden diese wegen der Verletzung sogenannter Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beleuchtung oder ungenügende Beschilderung) geltend gemacht. Unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz.

3 Gründe für unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung

1 MAXIMALER SCHUTZ FÜR PRIVATE BAUHERRENDamit aus einem kleinen Missgeschick kein großes Unglück wird
2 HAUS- UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHT INKLUSIVEBei Neubauten beitragsfrei eingeschlossen
3 HOHE DECKUNGSSUMMENWählen Sie zwischen 5 oder 10 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung

Häufige Fragen

Die Privathaftpflichtversicherung ist grundsätzlich für Bauherren nicht ausreichend. Die Gefahren, die von einer Baustelle ausgehen können, werden nur durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert.
Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Sie als privater Bauherr abgesichert, wenn Sie ein neues Eigenheim oder ein Mehrfamilienhaus bauen sowie größere Umbauten oder Sanierungen planen.
Wählen Sie zwischen 5 Mio. € und 10 Mio. € Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Vertragslaufzeit wird im Antrag festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, endet die Versicherung mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens aber zwei Jahre nach Versicherungsbeginn und schließt für Neubauten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kostenlos mit ein. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz per Antrag verlängert werden, wenn sich die Bauphase verlängern sollte.
  • Unberechtigte Ansprüche
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Selbst erlittene Schäden
  • Strafen und Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs herbeigeführt werden

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