Bauleistungsversicherung Vergleich: Fair! | GEV Versicherung
BAULEISTUNGSVERSICHERUNG

BAULEISTUNGSVERSICHERUNG

Sicher durch die Bauzeit

Auszeichnungen - Siegel von Focus Money

Die Bauleistungsversicherung schützt Sie als Bauherr vor unvorhersehbaren Schäden, die während der Bauzeit auftreten können.
Abgedeckt sind insbesondere Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie z. B. Sturm, Überschwemmung oder Überflutung. Aber auch Schäden durch Sabotage, die Folgekosten von Konstruktions- und Materialfehlern sowie unbekannte Eigenschaften des Baugrundes sind versichert. Die Bauleistungsversicherung bietet einen umfassenden Schutz für das im Entstehen befindliche Bauprojekt. Denn versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, die zur Fertigstellung des Bauvorhabens beitragen.

3 Gründe für unsere Bauleistungsversicherung

1 UMFASSENDER NEUBAUSCHUTZfür alle Bauleistungen und Materialien, die zur Fertigstellung des Bauvorhabens beitragen
2 SCHUTZ VOR STARKEN WITTERUNGSEINFLÜSSENAbsicherung von Schäden durch Sturm, Hagel und Starkregen
3 DIEBSTAHLSCHUTZFür Bestandteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind

Unsere Bauleistungsversicherung

Sinnvolle Ergänzungen

Häufige Fragen

Eine Baustelle ist vielen Gefahren ausgesetzt. Die Bauleistungsversicherung oder auch Bauwesenversicherung versteht sich als wichtige und umfassende Absicherung für Ihr Bauherrenrisiko bei Ihrem Neu- oder Umbauprojekt.
Sie übernimmt die Kosten, wenn unvorhersehbare Schäden an Ihrem Bauvorhaben entstehen, beispielsweise durch:
  • höhere Gewalt (z. B. Sturm, Überschwemmung, Überflutung)
  • Konstruktions- und Materialfehler
  • vorsätzliches Verhalten Dritter
  • oder Diebstahl
Alle Bauleistungen einschließlich aller Baustoffe und Bauteile. Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sind bis 50.000 € mitversichert.
Der Bauherr als Auftraggeber.
Bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens, längstens zwei Jahre.
Der Versicherungsschutz endet:
  • mit Bezugsfertigkeit Ihres Gebäudes
  • oder nach Ablauf von sechs Tagen seit Beginn der Benutzung
  • oder mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme.

Dabei ist der früheste dieser Zeitpunkte maßgeblich. Der Versicherungsschutz endet spätestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Bevor der Versicherungsschutz endet, können Sie die Verlängerung des Versicherungsschutzes beantragen, beispielsweise wenn sich die Bau- oder Umbaumaßnahmen verzögern.

Wir können leider nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst fiele der Versicherungsbeitrag für eine Bauleistungsversicherung viel höher aus. Wir versichern beispielsweise Schäden, die durch Brand, Blitzschlag und Explosion entstehen nicht. (Hierfür gibt es die Feuerrohbauversicherung – ein kostenloser Bestandteil der Wohngebäudeversicherung)

Folgende Schäden sind ebenfalls nicht durch die Bauleistungsversicherung abgesichert:
  • Mängel an Lieferungen und Leistungen sowie an sonstigen versicherten Sachen
  • Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss
  • Schäden durch normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
  • Diebstahl lagernder Materialien und Bauteile
  • Schäden infolge von Kriegsereignissen oder inneren Unruhen
  • Schäden durch Terroranschläge
  • Schäden entstanden durch Kernenergie

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