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RATGEBER

Gartennutzung – Tiere im Garten

Einigen Gärtnern fehlen zu ihrer persönlichen Landidylle nur noch gackernde Hühner oder summende Bienen. Aber welche Tiere dürfen Sie überhaupt auf Ihrem Grün halten? Für wen wird eine Erlaubnis benötigt? Und welche Versicherung springt ein, wenn etwas passiert? Diesen Fragen gehen wir im vierten Teil unseres Gartenplaners auf den Grund.

Schweinchen steckt Schnauze durch grünes Gatter.

Schweine gelten in jeder Form als Nutztiere. Daher ist ihre Haltung in Wohngebieten unerwünscht, wenn nicht gar verboten. Anders sieht es städtischen Randgebieten und auf dem Lande aus. Eins ist sicher: Die Schweinchen benötigen viel Platz und die Gesellschaft von Artgenossen. Und selbst wenn sie Hausschweine heißen, können sie nicht im Haus gehalten werden.

 

Welche Nutztiere sind erlaubt?

Grundsätzlich können Nutztiere in der Stadt gehalten werden. Allerdings kommt es stark darauf an, welche Tierart und wo sich der Aufenthaltsort der Tiere befindet. So sind Hühner und Bienen grundsätzlich in Wohngebieten erlaubt, Wassergeflügel meist nicht. Am Stadtrand oder in ländlichen Gebieten ist die Haltung von Nutztieren weniger problematisch als in stark besiedelten Gebieten. Und trotz der generellen Erlaubnis in Wohngebieten können einzelne Genossenschaften oder Vermieter die Hühner- oder Bienenhaltung verbieten. Ob es eine Möglichkeit für die Haltung von Enten oder Gänsen im Wohngebiet gibt, kann bei der Bauaufsichtsbehörde erfragt werden. Gleiches gilt für die Haltung von Schafen, Schweinen oder Ziegen. Die Aussichten dafür sind jedoch schlecht.

Das eigene Pferd im Garten

Die Haltung von Pferden oder Ponys im heimischen Garten ist in reinen Wohngebieten in der Regel verboten. Allerdings lohnt es sich, bei der Bauaufsichtsbehörde nachzufragen, wenn sich das Grundstück am Rand des Wohngebiets befindet oder andere Höfe beziehungsweise Industriegebiete in der Nähe sind. In sogenannten Misch- oder Dorfgebiete ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Pferdehaltung erlaubt wird, entschieden höher.

Wer muss wo angemeldet sein?

Da Hühner, Gänse, Enten, Bienen, Schafe, Ziegen und Schweine in der Hobbyhaltung als Nutztiere klassifiziert sind, müssen sie beim Veterinäramt gemeldet werden. Für alle, ausgenommen Bienen, ist eine Anmeldung bei der Tierseuchenkasse erforderlich. Hühner werden zudem regelmäßig gegen die Newcastle Disease geimpft und können bei behördlicher Verordnung der Stallpflicht unterliegen. Die Aufstallung für Hühner und Wassergeflügel wird beispielsweise im Falle eines Geflügelpestausbruchs angeordnet. Minischweinhalter haben einige Verpflichtungen: Auch wenn das Schwein noch so winzig ist, kann es im Falle eines Schweinegrippeausbruchs zu behördlichen Auflagen kommen.

 

Wie müssen die Haltungsbedingungen von Hobbynutztieren sein?

Nutztiere sind keine Haustiere und haben unterschiedliche Ansprüche an ihre Haltung. Generell sollte klar sein: Sowohl Bienen und Hühner als auch Schafe, Ziegen und Schweine sind soziale Tiere, die in Gruppen gehalten werden müssen und sie brauchen Platz.

  1. Bienen: Die nützlichen kleinen Tiere kommen mit einem geringen Platzangebot im heimischen Garten oder auf dem Balkon aus. Für die Haltung braucht es eine geeignete Behausung, wie die in unserem Ratgeber über Stadtbienen beschriebene Bienenkiste. Da Bienen größtenteils Selbstversorger sind, bilden alle Arten von blühenden Pflanzen in Schrebergärten und Parks ihre Nahrungsgrundlage.
  2. Hühner: Die gesetzlichen Vorgaben für die Hühnerhaltung sehen selbst nach Demeter-Standard maximal viereinhalb Hühner pro m2 Stallfläche mit dem entsprechenden Auslauf vor. Pro Huhn empfiehlt sich eine Auslauffläche von mindestens zehn m2. Viele Hobbyhalter überbieten diese Angaben allein schon aus Zuneigung zu den Tieren. Ideal sind für Hühner ein zugfreier und gut belüfteter Stall zum Schlafen und Eier legen mit einem großen, unbegrenzt begehbaren Garten mit viel Deckung. Büsche, Bäume und Sträucher eigenen sich perfekt, um sich vor eventuellen Angreifern zu verstecken.
  3. Gänse: Gänse sind wahre Platzjunkies. In freier Wildbahn erkunden sie kilometerweite Areale. Als Faustformel gilt: Zwei ausgewachsene Gänse brauchen 500 m2 umzäunte Freifläche. Bestehen sollte die Weidefläche hauptsächlich aus Wiese, da Gänse sich an Schnecken und Würmer als Nahrungsquelle bedienen. Wichtiger als alles andere ist allerdings Wasser. Entweder in Form von Bottichen jedweder Art oder aber als Teich. Im Stall sollte pro ausgewachsener Gans ein m2 Platz vorhanden sein.
  4. Enten: Enten haben wie Gänse einen großen Bewegungsdrang. Für drei bis fünf ausgewachsene Enten sollten deshalb mindestens 150 m2 umzäunte Garten- und Freilauffläche zur Verfügung stehen. Da Enten zum Wassergeflügel zählen darf ein großer Teich nicht fehlen. Pro Tier sollte im Entenstall eine Fläche von mindestens einem halben m2 plus mindestens einem m2 je Erpel zusätzlich vorhanden sein.
  5. Schafe: Für eine Schafherde von zehn Tieren mit Nachwuchs darf es daher mindestens ein Hektar, also 10.000 m2, Weideland mit abwechslungsreichem Angebot an Kräutern und Gräsern sein.  Der Stall sollte zudem eine Grundfläche von 15 m2 haben.
  6. Ziegen: Bei den niedlichen Zwergziegen wird unter perfekten Umständen mit einer Auslauffläche von 1.000 m2 pro Ziege gerechnet. Auch wenn dieses Ideal häufig nicht erreicht werden kann, sollte klar sein, dass Zwergziegen keine reinen Stalltiere sind. Apropos Stall: Der sollte gut isoliert und mit Regalbrettern an der Wand versehen werden, auf denen die Ziegen schlafen können. Ziegen sind bekanntlich wahre Kletterkünstler. Für zwei bis vier Ziegen ist eine Grundfläche von fünf bis sieben m2 nötig.
  7. Schweine: Pro Schwein sollte bei artgerechter Haltung eine Garten- oder Freifläche von 500 bis 700 m2 vorhanden sein. Da Schweine, wie alle anderen genannten Nutztiere auch, niemals allein gehalten werden dürfen, kommt der Hobbyhalter bei einem Muttertier mit Ferkeln schnell an die 1.000 m2. Die Fläche sollte umzäunt, abwechslungsreich gestaltet und bei Bedarf unterteilbar sein, damit sich der Boden wieder erholen kann. Der Stall sollten trocken, gut belüftet und zugfrei sowie in verschiedene Abteile unterteilbar sein, wie Abferkel- oder Eberbuchten. Eine generelle Vorschrift, wie der Stall auszusehen hat, gibt es nicht, aber es sollte lieber zu großzügig, als zu minimalistisch geplant werden.

 

Welche Versicherungen sollten abgeschlossen werden?

Wenn kleine Nutztiere im Garten wohnen, kommt es in erster Linie darauf an, zu welchem Zweck sie gehalten werden. Bei einer rein privaten Haltung ohne wirtschaftliche Absichten reicht meist die private Haftpflichtversicherung aus. Bei einer landwirtschaftlichen oder gewerblichen Nutzung der Tiere ist eine Tierhalterhaftpflicht nötig. Auch größere Tiere wie Pferde oder Rinder werden so extra versichert. Hunde zählen ebenfalls zu den Tieren, die mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung oder einer erweiterten Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden sollten.

 

Wildtiere im Garten

So schön und harmonisch die Natur manchmal wirkt: Niedliche Rehe, die durch den Vorgarten springen sind nur so lange gern gesehene Gäste, bis sie die letzten Rosenknospen anknabbern. Und auch junge Rehböcke richten durch das sogenannte Fegen im Frühjahr immense Schäden an Baumstämmen an. Wenn ungebetene Gäste tierischer Natur, wie Wildschweine, Ihren privaten Garten verwüsten, greift die Wohngebäudeversicherung. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Wildschäden auch wirklich im Leistungsumfang enthalten sind. Bei der GEV finden Sie diese Leistung im Gartenschutz der Wohngebäudeversicherung.

 

Die wichtigsten Tipps, um Schäden durch Wildtiere zu vermeiden:

  • Keine Nahrungsmittel auf Terrassen oder im Garten lagern
  • Keine Lebensmittelabfälle auf den Kompost werfen
  • Mülltonnendeckel geschlossen halten
  • Müllbeutel erst am Tag der Müllabfuhr an die Straße stellen
  • Zäune kontrollieren und Instand halten

 

Links zum Weiterlesen

GEV-Ratgeber:

Zur Haltung von Nutztieren:

Lesen Sie alle Teile unserer Gartenreihe:

  1. Gartenplanung – Plötzlich Gartenbesitzer
  2. Gartenstile – Planung, Gestaltung und Aufwand  
  3. Gartentechnik - zwischen Rasenmäher und Sprinkler
  4. Gartennutzung – Tiere im Garten

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