Eichhörnchen, Wildschweine, Marder – problematische Besucher
Wildtiere verlassen immer häufiger ihren Lebensraum und erobern den (Groß-)Stadtdschungel. Dabei richten sie nicht unerhebliche Schäden an. Wir sagen Ihnen, ob und welche Versicherung für solche Schäden aufkommt, und wie Sie am besten gegen Angriffe von kleinen und großen Plagegeistern vorbeugen können.
Vorsicht: Eichhörnchen!
Sie sehen niedlich aus und zuerst scheint auch alles ganz harmlos. Wenn in Städten Eichhörnchen beispielsweise auf Balkone kommen und dort Wallnüsse oder Obst vom Tisch stibitzen, freuen sich die Bewohner über die putzigen Tiere. Die werden mit der Zeit aber immer zutraulicher und damit fängt die Misere an. Irgendwann werden die Vierbeiner frech und übermütig und können zur Plage werden. Die Eichhörnchen klettern z. B. über Fallrohre sogar bis in den vierten Stock. Über offene Balkontüren oder Fenster gelangen sie in die Wohnungen und bedienen sich munter an Obst- und Nussschalen. Dabei nagen sie Möbel an und hinterlassen Kot oder Urinspuren auf Sofas oder Teppichen. Das ist ärgerlich! Nicht nur, dass es stinkt, aber auch die Reinigung ist mühselig und mitunter teuer. Und was ist, wenn es gar nicht gereinigt werden kann?
Achtung: Wildschweine!
Auch Wildschweine verirren sich immer häufiger in Wohngegenden und gehen hier auf Nahrungssuche. Dabei pflügen sie mit ihren Nasen ganze Beete und Rasenflächen um. Der Garten muss dann neu angelegt und zahlreiche Pflanzen erneuert werden. Das alles kostet.
Hilfe: Marder!
Marder nisten sich auf Dachböden ein, zerstören das Dämmmaterial, hinterlassen ihr großes und kleines Geschäft, wo es ihnen einfällt und als würde es nicht reichen, lärmen sie nachts herum. Der finanziellen Belastung für die Beseitigung, geht eine nervliche Belastung durch die gestörte Nachtruhe voran.
Wer kommt für Wildschäden auf?
Passiert auf einem privaten Grundstück ein Wildschaden im Garten, kommt die Wohngebäudeversicherung zum Tragen sofern Wildschäden im Leistungsumfang enthalten sind. Bei der GEV Grundeigentümer-Versicherung ist die Wiederherstellung von Gartenanlagen nach Wildschäden bis 1.000 Euro im Zusatzmodul „Gartenschutz“ enthalten.
Kommt es zu Wildtierschäden am Inventar, käme eigentlich die Hausratversicherung zum Tragen. Hier sollte mit dem Versicherer gesprochen werden, ob derartige Schäden erstattet werden. In aller Regel sind aber Schäden durch Tiere ausgeschlossen.
Mieter müssen es übrigens nicht hinnehmen, wenn sie von Wildschweinen im Garten belästigt werden. In einem solchen Fall können Sie vom Vermieter verlangen, dass er entsprechende Schutzvorkehrungen trifft, die die Tiere fernhalten.
Unsere Tipps: So verhindern Sie Wildtierschäden
- Lassen Sie keine Lebensmittel bzw. Nahrungsmittel auf Balkonen, Terrassen oder im Garten stehen. Dazu gehören auch volle Futternäpfe von Hund und Katze. Die Gerüche locken die Wildtiere erst an.
- Werfen Sie keine gekochten Lebensmittelabfälle, Knochen- oder Käsereste auf einen offenen Kompost. Dies sind ebenfalls Leckereien für Ratten.
- Fallobst von Bäumen unbedingt entfernen. Hier bedienen sich in der Dunkelheit ebenfalls Wildtiere gern.
- Abfallsäcke oder Mülltonnen erst kurz vor der Abholung der Müllabfuhr an die Straße stellen.
- Eichhörnchen nicht anfüttern. Sie verlieren so ihre natürliche Scheu vor Menschen, werden zutraulich und trauen sich dann bis in die Wohnung.
- Sammeln Sie am Abend Spielzeug von Haustieren oder Kindern aus dem Garten ein und packen diese gut weg. Viele Wildtiere entdecken sonst ihren Spieltrieb.
- Wer Wildschweine aus dem Garten fernhalten möchte, sollte einen festen Gartenzaun um das Grundstück ziehen und diesen im Boden zu verankern.
- Lärm mögen Wildtiere nicht: Nutzen Sie beispielsweise Geräte aus dem Fachhandel, die hohe Frequenztöne verursachen oder Vibrationen erzeugen.
- Viele Tierarten stehen unter Naturschutz wie beispielsweise Maulwürfe. Diese dürfen nicht getötet werden.
Übrigens: Auch wenn Sie einen Waffenschein besitzen und eine Schusswaffe im Haus haben sollten, ist es nicht gestattet, Wildtiere (z. B. Wildschweine) im eigenen Garten zu erlegen. Dies darf nur der zuständige Jäger oder Jagdpächter.