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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Das Alterseinkünftegesetz trat am 01.01.2005 in Kraft und regelt die einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbzügen. Siehe auch „Drei-Schichten-Modell“.

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