FAQ | GEV Versicherung
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen und Antworten zu Antrag und Vertrag

Auf unserer Internetseite finden Sie unsere Versicherungs-Tarifrechner, mit dem Sie ganz einfach ein Angebot zu Ihrem persönlichen Versicherungsschutz errechnen können. Dieses Angebot können Sie sich entweder per E-Mail weiterleiten oder gleich online abschließen. Natürlich können Sie auch telefonisch unter der Rufnummer 040-3766 3366 einen Antrag von unserem Kundenservice anfordern.
Stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz einfach und unverbindlich auf unserer Website zusammen. Wir senden Ihnen per E-Mail ein PDF mit Ihrem persönlichen Angebot für Ihre Versicherung zu. In dieser E-Mail finden Sie auch einen Link, der Sie direkt zu Ihren bereits erfassten Angebotsdaten im Tarifrechner weiterleitet. Damit können Sie ganz einfach, auch zu einem späteren Zeitpunkt, Ihren Vorschlag aktualisieren oder Ihren Versicherungsschutz beantragen. Nach Ablauf von drei Monaten löschen wir die von Ihnen eingegebenen Daten.
Die verbindliche Annahme Ihres Antrages erfolgt erst nach einer abschließenden Prüfung, die in Ausnahmen auch zu einem abweichenden Beitrag oder Versicherungsschutz führen kann.
In unserem Service-Center können Sie Vertrags- oder Kontoänderungen selbst vornehmen. Sie können hier auch Dokumente herunterladen oder Beitragsberechnungen vornehmen. Sie möchten lieber telefonieren? Unter der Telefonnummer 040-3766 3333 sind wir für Sie Mo-Fr zwischen 8-18 Uhr für Sie erreichbar.

Häufige Fragen und Antworten zum Haus & Hausverkauf

Vom Käufer des Gebäudes benötigen wir zum Beispiel eine Kopie der Eigentumsumschreibung ins Grundbuch (Erste Abteilung) oder die Auflassungseintragung in der zweiten Abteilung im Grundbuch. Der Verkäufer sollte eine Kopie der Löschung aus dem Grundbuch (Abteilung 1) vorlegen können. Da diese Umschreibung unter Umständen aber länger dauert, reicht uns als Versicherung im ersten Schritt eine Kopie des Kaufvertrages oder die Auflassungsvormerkung.
Der Gesetzgeber und unsere Versicherungsbedingungen regeln den Eigentumswechsel für bestehende Sachversicherungen. Darunter fallen u.a. die
  • Wohngebäudeversicherung
  • Glasversicherung
  • Mietverlustversicherung
  • Schwammversicherung und Hausbockkäferversicherung
Damit der Versicherungsschutz durch einen Verkauf nicht unterbrochen wird, tritt nach den gesetzlichen Bestimmungen der Käufer zunächst in alle Rechte und Pflichten der Sachversicherungen ein. Das bedeutet, dass der Vertrag mit Eintragung im Grundbuch (Abteilung 1) bzw. bei Zwangsversteigerung mit Erteilung des Zuschlags auf den Käufer übergeht.

Häufige Fragen und Antworten zu unserem Kooperationspartner Haus & Grund

Für eine erfolgreiche Registrierung als Haus & Grund Mitglied bei der GEV benötigen wir folgende Angaben:
  • In welchem Verein sind Sie Mitglied
  • Ihre Mitgliedsnummer
Diese Angaben können Sie uns ganz einfach telefonisch über unser Beratungsteam (040-3766 3367) zukommen lassen. Sie haben aber natürlich auch die Möglichkeit uns eine E-Mail an kundenservice@grundvers.de zu schreiben. Hier kommen Sie zu unserem Kontaktformular.
Mitglieder von Haus & Grund erhalten von uns einen Rabatt von 10% in allen Versicherungssparten.

Häufige Fragen und Antworten zu Rabatten und Prämien

Unsere Tarife sind schon sehr günstig kalkuliert, trotzdem gibt es in einigen Tarifen zusätzliche Rabatte. Zum Beispiel können Sie von unserem Kombirabatt von 25% auf den Beitrag der Hausratversicherung profitieren. Dies gilt, wenn Sie ebenfalls eine Wohngebäudeversicherung bei uns abgeschlossen haben oder zeitgleich mit abschließen. Unseren Bündelrabatt in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in Höhe von 10% erhalten Sie, wenn Sie bei uns einen weiteren Vertrag abgeschlossen haben.
Ja, mit unserer Aktion "Kunden werben Kunden" erhalten Sie eine Prämie nach erfolgreicher Empfehlung. Wie das funktioniert, erfahren Sie auf unserer „Kunden werben Kunden“-Seite.
Speziell für Personen ab 60 Jahren bieten wir einen sehr günstigen Tarif innerhalb unserer Privathaftpflichtversicherung an.

Häufige Fragen und Antworten zur Beitragsabrechnung

Ja, selbstverständlich. Tragen Sie einfach in unserem Online Service Center Ihre Bankverbindung ein.
Wir buchen Ihren Versicherungsbeitrag dann zukünftig ab.
Eine Berechnungsgrundlage für Ihren Versicherungsbeitrag in der Wohngebäudeversicherung ist der sogenannte Anpassungsfaktor. Die Kosten, die für Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes benötigt werden, steigen Jahr für Jahr im Rahmen der Inflation. Wären Wohngebäude zu einer festen Versicherungssumme versichert, dann würde die vereinbarte Versicherungssumme schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden eines Gebäudes abzudecken. Es entstünde eine Unterversicherung. Die Lösung: Die gleitende Neuwertversicherung. Durch die Anpassung ist gewährleistet, dass bei den Entschädigungen eines Schadenfalles die Preisentwicklung berücksichtigt wird.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) berechnet diesen Anpassungsfaktor für jedes Kalenderjahr neu. Grundlage hierfür ist die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Entwicklung des Baukosten- und Lohnindexes in der Baubranche. Sinken oder erhöhen sich diese Indizes, sinkt bzw. erhöht sich auch der Anpassungsfaktor und damit der Versicherungsbeitrag. Es ist also unerheblich, wie sich die allgemeine Teuerung entwickelt, das Haus ist immer zu 100 % versichert. Für 2024 steigt der entsprechende Anpassungsfaktor im Vergleich zum Vorjahr um knapp 7,5 % auf 25,87. Wohngebäudeversicherer, wie die GEV, die die gleitende Neuwertversicherung anbieten, sind dazu verpflichtet, ihre Beiträge jährlich an diese Indexerhöhung anzugleichen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht hier nicht.

Je nach Produkt und Vertragsvereinbarung können weitere Gründe für die Veränderung des Beitrages bestehen, beispielsweise der Abbau eines Neubaurabattes oder die Veränderung der Schadenfreiheitsklasse.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) errechnet für die Verbundene Hausratversicherung die Preisentwicklung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern. Grundlage hierfür ist die durch das statistische Bundesamt veröffentliche Entwicklung des Verbrauchspreisindexes für Deutschland (VPI). Die Preisindizes können je nach Entwicklung sinken oder steigen. Für 2024 ergibt sich für alle Verträge, denen die VHB 2008, 2012 oder 2019 zugrunde liegen, eine Anpassung der Versicherungssumme von 5,2 %. Durch die Summenanpassung stellen wir für Sie sicher, dass eine Unterversicherung vermieden wird.
Der Beitrag zur Glasversicherung kann jedes Jahr aufgrund der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten sinken oder steigen. Für 2024 steigt der Beitrag zur Glasversicherung um 12,4 %. Dies gilt für gewerblich genutzte Gebäude, Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser.
Derzeit erhalten wir viele Kontaktanfragen zu Vertragsangelegenheiten. Aus diesem Grund kann es im Augenblick zu längeren Verzögerungen kommen. Wenn wir Ihre Vertragsänderung bearbeitet und dokumentiert haben, senden wir Ihnen eine aktualisierte Rechnung zu. Damit der Versicherungsschutz durch eine eventuelle Nichtzahlung der Versicherungsprämie zur jeweiligen Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages nicht gefährdet ist, bitten wir Sie, rechtzeitig den Beitrag aus Ihrer aktuellen Rechnung zu überweisen bzw. bei einer Abbuchung unsererseits diesen Beitrag nicht zurückzurufen.
Die Policennummer hat 2014 die ursprüngliche Versicherungsscheinnummmer ersetzt und ist seitdem unveränderliche Hauptnummer Ihrer Versicherung. Bei Rückfragen geben Sie diese bitte immer an, damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können.

Die Vertragsnummer erfasst Tarifänderungen und ändert sich entsprechend. Diese Nummer dient in erster Linie internen Zwecken.

Die Rechnungsnummer ist erforderlich, damit wir den abgebuchten oder überwiesenen Beitrag Ihrem Versicherungsvertrag zuordnen können.

Bitte beachten Sie bei der Angabe und Nennung Ihrer Nummern, uns diese stets vollständig zu übermitteln.
Fälligkeitstermin bedeutet, dass Sie uns den Beitrag für Ihre Versicherung bitte bis zu diesem Zeitpunkt überweisen. Ist ein SEPA- Lastschriftmandat vereinbart, buchen wir den Beitrag wenige Tage nach dem Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab. Damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden, ist es dringend erforderlich, dass Sie die Überweisung rechtzeitig vornehmen.

Häufige Fragen und Antworten zum Schadenfall

Sofern ein Schaden eingetreten ist oder Sie vermuten, dass einer eingetreten sein könnte, melden Sie uns diesen bitte unverzüglich unter Angabe Ihrer Policennummer. Hier geht es zum Schadenformular.
Im Schadenfall haben Sie mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 040 – 3766 3444 über Ihren Schaden unterrichten und zum anderen können Sie uns Ihren Schaden jederzeit online mit unserem Schadenformular melden. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag in der Zeit von 8 – 18 Uhr.
Ja, bei größeren Schäden arbeiten wir mit unabhängigen Gutachtern zusammen. Je nach Komplexität und Höhe des Schadens beauftragen wir einen externen Gutachter, der die genaue Schadenhöhe und die Kostenvoranschläge prüft. Der Gutachter bespricht mit dem Versicherungsnehmer den weiteren Sanierungsvorgang.