Auslandsreisekrankenversicherung
Privat vereinbarter Versicherungsschutz als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung für Erkrankungen während eines beruflichen oder privaten Auslandaufenthaltes. Erstattet werden die Kosten für eine ambulante und stationäre Behandlung, medizinisch erforderliche Rückführungen, darüber hinaus auch Bestattungs- und Überführungskosten.