Bauliche Grundstücksbestandteile
Als bauliche Grundstückbestandteile gelten Sachen, die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen sind, wie beispielsweise Zäune, Mauern, Wegbefestigungen, Schwimmbecken, Fahnenmast etc. und Gartenhäuser oder Carports, sofern sie bspw. auf Grund Ihrer Größe nicht als eigenständige Nebengebäude berücksichtigt werden müssen. Hier wird meist ein besonderer Einschluss in der Wohngebäudeversicherung verlangt, damit Versicherungsschutz besteht.