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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Blitzschlag

Versicherte Gefahr der Feuerversicherung. Blitzschlag ist definiert als der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Sengschäden, Luftdruckschäden, Verformungen, Zersplitterungen oder Risse im Mauerwerk.

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