Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz gilt für die vom Versicherer vertraglich vereinbarten Leistungen in einem versicherten Schadenfall. Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise, sobald der Versicherungsnehmer die Erstprämie bezahlt hat.
Der Versicherungsschutz gilt für die vom Versicherer vertraglich vereinbarten Leistungen in einem versicherten Schadenfall. Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise, sobald der Versicherungsnehmer die Erstprämie bezahlt hat.