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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz gilt für die vom Versicherer vertraglich vereinbarten Leistungen in einem versicherten Schadenfall. Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise, sobald der Versicherungsnehmer die Erstprämie bezahlt hat.

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