Dichtheitsprüfung
Man geht davon aus, dass ca. 60–70 Prozent der Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken undicht sind und dadurch das Grundwasser verschmutzt werden könnte. Nach dem Hamburger Abwassergesetz haben deshalb Eigentümer ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Liegt das Grundstück außerhalb eines Wasserschutzgebiets, muss dies bis zum Dezember 2015 durch eine Fachfirma erfolgt sein.