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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Einstandspflicht

Mit der Einstandspflicht ist die Pflicht von Versicherungen gemeint, für etwas einzustehen - also im Falle eines Schadens zu haften oder zu zahlen. Einstandspflichtig können auch Krankenkassen, Banken oder Behörden sein. Auch ein Bürge übernimmt mit seiner Bürgschaft eine Einstandspflicht gegenüber dem Gläubiger eines Dritten.

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