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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Einwirkungsschäden

Sachschäden, die durch die Einwirkung von versicherten Gefahren unmittelbar entstanden sind. Ein Beispiel dafür ist ein Brandschaden in der Hausratversicherung, der auf einen Blitzschlag zurückzuführen ist. Das Gegenteil zu Einwirkungsschäden sind Folgeschäden – zum Beispiel Löschwasserschäden nach einem Brand.

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