Fälligkeit der Prämien
Der erste oder einmalige Beitrag ist sofort nach Abschluss des Vertrages fällig. Die Zahlung der Folgeprämie ist am Anfang der vertraglich festgelegten Versicherungsperiode fällig.
Der erste oder einmalige Beitrag ist sofort nach Abschluss des Vertrages fällig. Die Zahlung der Folgeprämie ist am Anfang der vertraglich festgelegten Versicherungsperiode fällig.