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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Franchise

Eine Franchise ist eine vertraglich vereinbarte Form der Selbstbeteiligung in der Versicherung. Sie bestimmt, bis zu welcher Höhe Versicherte einen Schaden selbst tragen oder welcher Betrag von der Entschädigung abgezogen wird.
Bei einer Abzugsfranchise wird der vereinbarte Selbstbehalt von der Entschädigung abgezogen. Bei einer Integralfranchise tragen Versicherte Schäden bis zur vereinbarten Grenze selbst. Übersteigt der versicherte Schaden diese Grenze, wird die Entschädigung ohne Abzug dieser Franchise berechnet. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Franchisen dienen unter anderem dazu, kleinere Schäden von der Regulierung auszunehmen.

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