Zum Hauptinhalt springen
VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Gebündelte Versicherung

Eine gebündelte Versicherung ist eine Kombination aus unterschiedlich versicherbaren Gefahren. Im Gegensatz zur verbundenen Hausratversicherung, in der alle definierten Gefahren bereits erfasst sind.

Zurück zur Übersicht