Gefahrenerhöhung/Hausratversicherung
In einer bestehenden Hausratversicherung kommt es dann zu einer Gefahrenerhöhung, wenn eine Wohnung mehr als 60 Tage unbewohnt ist, durch Veränderung der bisherigen Gefahrensituation nach einem Wohnungswechsel oder auch, wenn bestimmte Bedingungen zur Sicherung des Hausrats (seitens des Versicherungsnehmers) nicht mehr erfüllt werden. Eine Gefahrenerhöhung liegt auch vor, wenn beispielsweise das Wohngebäude eingerüstet wird und sich so die Einbruchdiebstahlgefahr erhöht.