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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Versichert die Anlagenhaftung von Inhabern von Heizöltankanlagen (siehe auch Öltankversicherung) bei Schädigung durch das Entweichen gewässerschädlicher Stoffe (Heizöl) - was eine Gefährungshaftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist.

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