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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Glasversicherung

Versicherung von Glasscheiben und anderen Gegenstände aus Glas gegen Schäden durch Zerbrechen. Die Art der versicherten Gläser (Gebäude- und/oder Mobiliarverglasung) unterscheidet sich je nach Vertragsform. Nicht versichert sind z. B. Hohlgläser, optische Gläser, Beleuchtungskörper.

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