Haushaltsglasversicherung
Glasbruch innerhalb von Wohnräumen wird nicht durch die Hausratversicherung geschützt. Die Haushaltsglasversicherung bietet sich somit als sinnvolle Zusatzversicherung an. Zum Beispiel für Möbelverglasungen, Fensterscheiben, Spiegelglas oder Glaskeramik-Kochflächen etc.