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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Hausrat

Unter Hausrat versteht der Versicherer alle Gegenstände, die in einem Haushalt zur Wohneinrichtung gehören (Mobiliar, Gardinen etc.) und für den täglichen Gebrauch benötigt werden, z.B. Wäsche, Kleidung, Geschirr, Haushaltsgeräte, Rasenmäher genauso wie Nahrungs- und Genussmittel, Bargeld und Wertgegenstände.

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