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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Inventarversicherung

Die Inventarversicherung bezieht sich (nur) auf geschäftliches Inventar. Gemeint sind beispielsweise kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen. Hier kann sich der Unternehmer vor Schäden an der Ausstattung absichern. Dazu gehören neben EDV-Equipment, Maschinen, Werkzeuge, Waren und Vorräte usw. Je größer der Anteil des Inventars am Betriebsvermögen, desto sinnvoller ist eine solche Police.

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