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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Jagdhaftpflichtversicherung

Jeder Besitzer eines Jagdscheins oder einer Jagdwaffe in Deutschland benötigt hierfür zuvor den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung. Die mindestens zu vereinbarenden Versicherungssummen gibt der Gesetzgeber vor: Für Sachschäden gelten 50.000 Euro und für Personenschäden 500.000 Euro. Ratsam ist es jedoch, höhere Versicherungssummen als die vom Gesetzgeber vorgegebenen Versicherungssummen zu vereinbaren.

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