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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Kollektivversicherung

Kollektivversicherungen werden überwiegend in der betrieblichen Altersvorsorge und in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Der Vorteil der Kollektivversicherung ist neben einer möglichen Prämienersparnis und umfangreicheren Versicherungsbedingungen auch eine oftmals vereinfachte Gesundheitsprüfung.

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