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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Kraftfahrtversicherung

Die meisten Versicherungsverträge in Deutschland sind Abschlüsse von Kraftfahrtversicherungen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdeckungsumme beträgt in Deutschland 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

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