Mietausfall
In der verbundenen Wohngebäudeversicherung ist der Mietausfall bzw. der Mietverlust für eine Dauer von bis zu 12 Monaten abgedeckt, wenn das versicherte Gebäude aufgrund eines Schadens durch eine versicherte Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) vorübergehend nicht bewohnbar ist. Einschließlich fortlaufender Nebenkosten bei vermietetem Wohnraum. Für selbst genutztes Wohneigentum zahlt die Versicherung den ortsüblichen Mietwert (Mietspiegel) ohne Nebenkosten.