Mietsachschäden
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung sind Ersatzansprüche wegen Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen von der Versicherung ausgeschlossen. Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind solche Ansprüche mitversichert, wenn es sich um die Beschädigung von gemieteten Räumen – also auch Hotelzimmer – handelt.