Zum Hauptinhalt springen
VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Obliegenheiten vor dem Schadenfall

Eine Obliegenheit ist eine rechtlich nicht zwingende Verpflichtung des Versicherungsnehmers. Im Rahmen der Kfz-Versicherung gibt es gesetzliche Obliegenheiten (für einen vorbelasteten Versicherungsnehmer) und vertragliche Obliegenheiten (im Fall von Eigenverwendung, Fahren ohne Führerschein).

Zurück zur Übersicht