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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind die dem Versicherungsnehmer durch Gesetz oder Vertrag auferlegten Pflichten besonderer Art, deren Verletzung je nach Verschuldensgrad zur Minderung bzw. zum Verlust einer Rechtsposition aus dem Versicherungsvertrag führt.

Dazu gehören beispielsweise 

  • die vorvertragliche Anzeigepflicht, 
  • die Pflicht zur Anzeige von Gefahrenerhöhungen, 
  • die Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls usw. 

Obliegenheiten haben generell den Zweck, eine ungünstige Entwicklung des Risikos zu vermeiden und eventuell günstig zu beeinflussen.
 

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