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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Passives Kriegsrisiko

Hierbei handelt sich um eine „nicht garantierte Versicherungsleistung“ im Rahmen der privaten Unfallversicherung. Entschädigung erhalten Hinterbliebene von Personen, die während einer Reise im Ausland passiv in Kriegshandlungen geraten und getötet wurden.

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