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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Policierung

Policierung nennt man den Abschluss eines Versicherungsvertrags. Die betreffende Urkunde heißt Versicherungsschein, häufig aber auch Police. Der Versicherungsnehmer bewilligt den Vertrag durch eine erste Beitragszahlung.

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