Räum- und Streupflicht
Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Unfällen bei Schnee und Glätte. Betroffen sind die an ein Grundstück angrenzenden Gehwege, Zufahrtswege, Treppen, und Durchgängern. Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, welcher die Pflicht aber auch auf Mieter übertragen kann.